Abschriften Beglaubigung

Abschriften Beglaubigung

Leika: 99014003035000

Informationen / Kurztext

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

Einfache Sprache

Mit einer Beglaubigung wird bestätigt, dass eine Kopie dasselbe zeigt, wie das Original. Diese Bestätigung kann z.B. bei Zeugnissen erforderlich sein. Für die Beglaubigung muss auch das Original vorgelegt werden.

Volltext

Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind sie befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

Folgenden Dokumente können beispielsweise durch das Bürgerbüro beglaubigt werden:

  • Zeugnisse,
  • Bachelor-Urkunden,
  • Meisterbriefe,
  • Ausweisdokumente zur Vorlage bei einer Behörde, usw.

Folgende Dokumente können nicht beglaubigt werden:

  • standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)
  • Erbscheine und Testamente
  • ausländische Dokumente und ausländische Passdokumente

Erforderliche Unterlagen

Original und Kopie(n) der zu beglaubigenden Unterlagen

Kosten

Pro Beglaubigung EUR 4,00

Formulare

keine

Gesetze

VwVfG