Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Leika: 77000000008260

Informationen / Kurztext

Freiwillige Krankenversicherung:

  • Es ist keine gesetzliche Krankenversicherung möglich.
  • Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung.

Einfache Sprache

Sie sind nicht gesetzlich krankenversichert. Sie sind freiwillig krankenversichert. Sie möchten sich freiwillig krankenversichern.

Volltext

§ 40 SGB VIII Krankenhilfe

Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe befriedigen. Das Jugendamt kann in geeigneten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Erforderliche Unterlagen

Beleg über Ausschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Voraussetzungen

Es ist keine gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Formulare

Antrag erforderlich inkl. Beleg über Ausschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung

Rechtsgrundlage

§ 40 SGB VIII Krankenhilfe

Gesetze

SGB VIII