Leika: H20002
Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbeiträge etc.) empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Hierfür können Sie der Stadtkasse ein Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.
Für wiederkehrende Forderungen können Sie die Stadt Hilden ermächtigen, diese von Ihrem Konto einzuziehen.
Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung entnehmen können.
Dieses ist in der Regel 9 bis 11-stellig numerisch, wobei nach der 6. und der 8. Ziffer eine Trennung durch einen Schrägstrich erfolgt:
Beispiele: 123456/01/1; 123456/01/12; 123456/01/123
Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu leisten, die sich aus dem Bescheid oder der Rechnung ergibt.
Befreiungen
Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.
Ermäßigungen
Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.
Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden