Leika: H32005
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:
Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen.
Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:
Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
keine
keine
BGB, PStG, PStV
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden