Familienname Änderung Kind

Familienname Änderung Kind

Leika: H32005

Informationen / Kurztext

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:

  • Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
  • Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
  • Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
  • Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

Einfache Sprache

Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
  • Einwilligungserklärung des Ehepartners
  • Sorgerechtsnachweis
  • Einwilligungserklärung des Kindes

Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.

Kosten

Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Fristen

keine

Formulare

keine

Gesetze

BGB, PStG, PStV