Leika: H32008
In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, dem Ordnungsamt Falschparker zu melden. Sie treten dann in den folgenden Verfahren als Zeuge auf.
Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung für die weitere Bearbeitung.
Das Foto laden Sie im Online-Formular hoch, Datum und Uhrzeit müssen aus den Dateieigenschaften erkennbar sein.
Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular
Ggf. werden Sie als Zeuge beim Amtsgericht Langenfeld geladen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden