Leika: H32011
Wer eine
öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür
eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind
äußerst vielseitig. Unter anderem ist der Betrieb von Außengastronomie
(Aufstellen von Tischen und Stühlen) eine Art der Sondernutzung.
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über
den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.
Wenn die Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll, benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.
Grundsätzlich
gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung
und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht
dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den
Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine
Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Ein Beispiel für
eine solche Sondernutzung sind zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und
Stühle.
Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Folgende Angaben müssen bei der Antragstellung gemacht werden:
Zur Beantragung nutzen Sie bitte das aufgeführte Formular.
Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Die monatliche Gebühr der Sondernutzung beträgt 4,82 €
je angefangenem Quadratmeter und Monat (Mindestgebühr 48,16 €).
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Bescheides beträgt 50,00 € für den
ersten und 20,00 € für jeden weiteren Monat.
Die
Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach
der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen
Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie
widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
5-7 Werktage
Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung
Bitte das aufgeführte Formular verwenden.
§ 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden