Rettungsdienst

Rettungsdienst

Leika: H37001

Informationen / Kurztext

Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kreis zuständig. Das Notarzteinsatzfahrzeug, welches bei der Feuerwehr der Stadt Hilden stationiert ist, obliegt dem Kreis Mettmann. Der Regelrettungsdienst (Rettungswagen und Krankentransportwagen) obliegt der Stadt Hilden. In Abhängigkeit von der Notfallsituation entsendet die Kreisleitstelle Mettmann die für den Einsatz vorgesehenen Rettungsmittel (Fahrzeug und dafür ausgebildetes Rettungsdienstpersonal). Bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle) wird der Notarzt direkt mit dem Rettungswagen zusammen alarmiert.

Wenn Sie einen Krankentransport anmelden möchten, wählen Sie bitte nicht die Notrufnummer, sondern die Rufnummer 02104-19222.

Einfache Sprache

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Hier nimmt die örtlich zuständige Rettungsleitstelle Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr).

Volltext

Der Rettungsdienst ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Er hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – VerletzungenVergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten bzw. Leid zu lindern. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • dem bodengebundenen Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
  • der Luftrettung,

Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet.

Wenn Sie einen Krankentransport voranmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Kreisleitstelle Mettmann, die die Transporte im Kreis koordiniert (erreichbar unter: 02104-19222).

Erforderliche Unterlagen

Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten:

  • Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
  • ggf. Befreiungsbescheid
  • Transportverordnung
  • Medikamentenplan
  • letzter Arztbrief

Auch bei der Notfallrettung können vorliegende Unterlagen für das ausgebildete Rettungsdienstpersonal sehr hilfreich sein, beispielsweise ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). Im Idealfall haben Sie ebenfalls folgende weitere Unterlagen vorliegen:

  • Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
  • Medikamentenplan und ggf. den letzten Arztbrief aus dem letzten Krankenhausaufenthalt

Kosten

Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Weiterführende Informationen

Der Rettungsdienst umfasst:

  • die Notfallrettung,
  • den Krankentransport,
  • die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) enthaltenen Regelungen.

Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen und wird von ihnen unterstützt.

Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

Notfallpatientinnen und Notfallpatienten haben Vorrang.

Der Rettungsdienst kann Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären Blutbestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen.

Rettungsgesetz NRW (§2 (FN 11)

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)

Gesetze