Leika: H41002
Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen
Antrag Sonderzuschuss Kultur pflegender Vereine und Organisationen
Die Stadt Hilden fördert die anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen Hildens nach den Richtlinien im Rahmen der im Haushalt der Stadt bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage geeigneter Belege / Nachweise
Die Vereine müssen mindestens 20 Mitglieder haben und alle zwei Jahre öffentlich in Hilden eigenständig - d. h. selbst oder in Verbindung mit anderen anerkannten Kultur pflegenden Vereinen und Organisationen Hildens - auftreten bzw. in Erscheiniung treten.
Keine
Antragseinreichung, endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage der Belege, Prüfung der Belege, Bewilligungsschreiben, Auszahlung der Zuschüsse
Anmeldefrist bis 30.06. für das nächste Jahr
Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen
Förderrichtlinien
Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden