Adoption

Adoption

Leika: H51001

Informationen / Kurztext
  • Bewerber und Bewerberinnen für eine In-oder Auslandadoption werden beraten und auf ihre Eignung geprüft. Nach der Aufnahme eines Adoptivkindes wird die Familie bis zum Abschluss des für eine Adoption notwendigen Gerichtsverfahrens betreut.
  • Im Rahmen von Äntragen auf Stiefeltern- oder Verwandtenadoptionen erstellt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht.
  • Eltern, die über eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes nachdenken, werden beraten und bis zu einer Entscheidung begleitet.
  • Erwachsene Adoptierte und deren leibliche Familienangehörigen werden auf der Suche nacheinander und bei einer evtl. Kontaktaufnahme unterstützt.
Einfache Sprache

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen werden Ihnen im Auswahlverfahren mitgeteilt.

Kosten

Keine (bzw. je nach Vorgaben).

Formulare

Werden in der Beratung benannt und mitgegeben.

Rechtsgrundlage

  • Adoptionsvermittlungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
  • Grundgesetz

Gesetze

AdVermiG, BGB, FamFG, GG