Pflegeperson / Pflegeeltern

Pflegeperson / Pflegeeltern

Leika: H51002

Informationen / Kurztext

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Ob Sie als Pflegeperson oder als Pflegefamilie in Frage kommen, entscheidet das Jugendamt. Dafür gibt es ein sehr umfangreiches Auswahlverfahren. Sie werden vorher umfassend beraten.
Die Auswahl der Pflegeeltern und die Vermittlung des Kindes erfolgen ebenfalls durch das Jugendamt.

Einfache Sprache

Wer ein Kind in seinen Haushalt aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen werden Ihnen im Auswahlverfahren mitgeteilt.

Kosten

Keine (bzw. je nach Vorgaben).

Formulare

Formulare werden Ihnen in der Beratung benannt und mitgegeben.

Rechtsgrundlage

  • § 44 SGB VIII
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Grundgesetz

Gesetze

SGB VIII