Bauakteneinsicht

Bauakteneinsicht

Leika: H60002

Informationen / Kurztext

Die Akteneinsicht in Bauakten ermöglicht es Ihnen, wichtige Informationen über Bauvorhaben, Baugenehmigungen und bautechnische Unterlagen einzusehen. Dies kann Ihnen bei verschiedenen Anliegen wie dem Kauf oder der Sanierung einer Immobilie oder bei der Einsichtnahme in öffentliche Bauprojekte helfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Akteneinsicht mit Angabe der benötigten Unterlagen.
  • Vollmacht der/des Grundstückseigentümerin/-eigentümers falls diese/r nicht identisch mit dem/der Antragsteller/in.

Kosten

  • Grundgebühr 22,00 € je angefangene ½ Arbeitsstunde 
  • Gebühren für Kopien nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden, gestaffelt nach Format und Menge derzeit zwischen 0,40 € und 16,00 € je Seite

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit den Antrag auf Akteneinsicht direkt hier online zu stellen. Sie finden den Onlineantrag unter "Anträge & Informationen"

Nach Eingang des Antrages werden nach Feststellen Ihrer Berechtigung zur Einsicht die angeforderten Nachweise kopiert und zusammen mit dem Gebührenbescheid an Sie versendet.
Sollten Sie nicht sicher sein, welche Unterlagen Sie benötigen oder ist die Einsicht besonders umfangreich, wird mit Ihnen ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme hier vor Ort vereinbart. In diesem Fall können Sie die Unterlagen selbst sichten und die benötigten Seiten markieren. Auch hier erfolgt im Anschluss das Fertigen der gewünschten Kopien und ein Versenden per Post.

Formulare
Hinweise Besonderheiten

  1. Durch den Brand im Baudezernat im Jahr 1968 liegen Unterlagen erst ab 1969 vor.
  2. Die Akteneinsicht ist eine gebührenpflichtige Leistung der Stadt Hilden. Bei Absage des Einsichtstermins fallen Gebühren an, wenn bereits Arbeitsaufwand durch die Beschaffung der Akten entstanden ist.
  3. Die entstehenden Gebühren sind vom Antragsteller zu tragen.
  4. Zum Termin der Akteneinsicht ist der Personalausweis vorzulegen.