Beseitigungsanzeige (Abbruch)

Beseitigungsanzeige (Abbruch)

Leika: H60003

Informationen / Kurztext
  • Die schriftliche Anzeige für die vollständige Beseitigung ist für bestimmte Gebäude und Anlagen erforderlich.
  • Die Bauherrschaft kann beantragen, dass auch für verfahrensfreie Beseitigungen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
  • Bei der teilweisen Beseitigung einer baulichen Anlage handelt es sich um eine Änderung der baulichen Anlage. In diesem Fall ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
  • Die Vorschriften der Landesbauordnung sowie beispielsweise des Denkmalschutzes, Naturschutzes oder Abfallrecht müssen eingehalten werden.
Einfache Sprache

Wenn Sie größere Gebäude oder ein Gebäude, das an ein anderes angebaut ist, abreißen wollen, ist eine Beseitigungsanzeige an die Untere Bauaufsicht nötig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da die Anzeige mindestens 4 Wochen vor Abriss eingegangen sein muss.

Volltext

Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Dies ist erforderlich für:

  • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude,
  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m,
  • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe (wie z.B.).

Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Beispielsweise:

  • Die Standsicherheit der Nachbargebäude durch eine qualifizierte Tragwerksplanerin bzw. einen qualifizierten Tragwerksplaner prüfen und bestätigen lassen, wenn es sich um ein angebautes Gebäude handelt.
  • Gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen.
  • Auf besonders geschützte Tiere in den Gebäuden und auf dem Abbruchgrundstück ist zu achten.
  • Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen einholen (beispielsweise nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-,oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen)

Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.

Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Anzeige für die Beseitigung von Anlagen mit der Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll.
  • Ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens.
  • Der Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik.
  • Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Kosten

  • Die Anzeige ist gebührenfrei.
  • Sollte eine Baugenehmigung erforderlich sein, berechnen sich die Gebühren gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

Fristen

Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.

Formulare

Den Vordruck für die Anzeige für die Beseitigung von Anlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".