Leika: H60003
Wenn Sie größere Gebäude oder ein Gebäude, das an ein anderes angebaut ist, abreißen wollen, ist eine Beseitigungsanzeige an die Untere Bauaufsicht nötig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da die Anzeige mindestens 4 Wochen vor Abriss eingegangen sein muss.
Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Dies ist erforderlich für:
Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Beispielsweise:
Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.
Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.
Anzeige für die Beseitigung von Anlagen: Bauportal NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden