Leika

#LeiKa-ID 8369
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 23.04.2020 13:30:19
Geändert am 21.12.2020 09:38:17
LeiKa Typ -
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 31 SGB XII
Gesetze

Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link)

Gesetzeskürzel SGB XII
Rechtsbehelf Widerspruch
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII
LeiKa-ID 99107054000000
Beschreibung

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter haben und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Folgende Leistungen können u.a. beantragt werden:  

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung beantragen. Die Höhe der einmaligen Leistungen wird individuell ermittelt.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Einmalige Leistungen bekommt man, wenn man zum Beispiel das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht oder ein Kind erwartet und Kleidung braucht.
Dann bekommt man einmal Geld und von dem Geld kann man sich Möbel und Kleidung kaufen. 

Begriffe Im Kontext Einmal Leistung, Sozialhilfe, Soziale Hilfen, Klassenfahrt, Erstausstattung, Wohnung, Schwangerschaft, Geburt, Sonderbedarf, Einmaliger Bedarf, Sozialamt
Informationen Kurztext

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen können u.a.  sein:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Teaser

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter und können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell sicherstellen können?
Dann können Sie einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. 

Volltext

Die Regelleistung nach dem (SGB XII) deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt unter anderem den Bedarf für Ernährung und Kleidung.
Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.

Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhalts oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls: Nachweis über Vermögen
  • Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
  • Mutterpass oder Bescheinigung vom Arzt über den Entbindungstermin

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen
Kosten Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf

Einmalige Leistungen werden ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Fristen NULL
Formulare

Formloser Antrag mit Begründung.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt soziahilfe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103/72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Hilfe zum Lebensunterhalt: OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10086
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 13.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.06.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.07.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 04.10.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.03.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit