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23.04.2020 13:30:19
21.12.2020 09:38:17
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§ 31 SGB XII

Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (Link)

SGB XII
Widerspruch
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Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII
99107054000000

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter haben und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Folgende Leistungen können u.a. beantragt werden:  

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung beantragen. Die Höhe der einmaligen Leistungen wird individuell ermittelt.

Einmalige Leistungen bekommt man, wenn man zum Beispiel das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht oder ein Kind erwartet und Kleidung braucht.
Dann bekommt man einmal Geld und von dem Geld kann man sich Möbel und Kleidung kaufen. 

Einmal Leistung, Sozialhilfe, Soziale Hilfen, Klassenfahrt, Erstausstattung, Wohnung, Schwangerschaft, Geburt, Sonderbedarf, Einmaliger Bedarf, Sozialamt

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen können u.a.  sein:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter und können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell sicherstellen können?
Dann können Sie einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. 

Die Regelleistung nach dem (SGB XII) deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt unter anderem den Bedarf für Ernährung und Kleidung.
Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.

Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhalts oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls: Nachweis über Vermögen
  • Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
  • Mutterpass oder Bescheinigung vom Arzt über den Entbindungstermin

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Es fallen keine Gebühren an.

Einmalige Leistungen werden ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

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Formloser Antrag mit Begründung.

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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
soziahilfe@hilden.de
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02103/72-0
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Freigabe Final
Hilfe zum Lebensunterhalt
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
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Bund, Kommunal
Sozialamt
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Hilfe zum Lebensunterhalt: OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII
10086
Inbetriebnahme NRW
13.05.2020 00:00:00
01.06.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
04.10.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit