Deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörigkeit

Leika: 99099008000000

Informationen / Kurztext

  • Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann. 
  • Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. 
  • Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

Volltext

Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen. 

Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de

Wichtig! Für Antragstellende, die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):

Unterlagen über Abstammung und Personenstand:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunden,
  • Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen

Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Einbürgerungsurkunden,
  • Verleihungsurkunden,
  • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
  • Ernennungsurkunden eines Beamten oder einer Beamtin,
  • Spätaussiedlerbescheinigungen,
  • Staatsangehörigkeitsausweise,
  • Reisepässe,
  • Personalausweise,
  • Meldebestätigungen,
  • Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
  • Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter,
  • etc.

Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:

  • z. B. alte Ausweispapiere,
  • alte Militärnachweise,
  • Staatsangehörigkeitsurkunden,
  • etc.

Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Kosten

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro. 
  • Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 38,00 Euro erhoben.

Gesetze

StAG