Leika: 99099008000000
Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen.
Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de
Wichtig! Für Antragstellende, die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes
Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
StAG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden