Einbürgerung

Einbürgerung

Leika: 99099002000000

Informationen / Kurztext

Die Antragstellung für Einbürgerungsverfahren erfolgt in der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat. Über das Verfahren entscheidet dann die Kreisverwaltung Mettmann.

Umfangreiche Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage des Kreis Mettmann.

Mithilfe des Formulars unter Anträge & Informationen können Sie einen QuickCheck durchführen und anschließend den Antrag auf Einbürgerung online ausfüllen, um diesen mit Ihren hochgeladenen Unterlagen direkt online zur Prüfung an die Einbürgerungsstelle in Hilden zu senden. Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen kommen wir unaufgefordert auf Sie zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wichtig: Ihr Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn Sie einen persönlichen Termin hatten! Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.

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