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Beantragen Sie die Neuausstellung oder den Ersatz eines
Fischereischeins.
Entrichten Sie die Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre.
Wer auf Fischfang gehen möchte, muss zunächst eine
Fischerprüfung bestehen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem
praktischen Teil.
Die Fischerprüfung wird für Einwohner des Kreis Mettmann in
der Regel von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Weitere Informationen
zur Ablegung der Fischereiprüfung im Kreis Mettmann können der Homepage des
Kreises Mettmann entnommen werden (siehe Link unter „Anträge und
Informationen“).
Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig.
Zum 1. Juli 2026 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um.
Den Fischereischein gibt es ab dem 01.07.2026 als
fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat
für das Smartphone.
Der Schein gilt auf Lebenszeit.
Die Fischereiabgabe ist für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.
Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen ab 01.07.2026 zwei Antragswege:
Da bei einer vor-Ort-Beantragung zusätzlich eine
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch Behördenmitarbeitende anfällt, ist
die vollautomatisierte Beantragung über den Online-Dienst kostengünstiger, als
die Antragstellung bei den örtlichen Behörden.
Was gilt für den bisherigen Fischereischein?
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt
wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig - längstens bis zum 31.
Dezember 2030.
Nur für Personen, deren Prüfungszeugnis vor dem
01.07.2026 ausgestellt wurde und die somit erstmalig einen Fischereischein
im neuen Scheckkartenformat beantragen ist eine persönliche Vorsprache in
der Behörde erforderlich.
Der Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn sie eine Person mit gültigem Fischereischein begleitet. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.
Der Urlauberfischereischein (je nach Bundesland auch unter Bezeichnungen wie „Ausländerfischereischein“ oder „Touristenfischereischein“ geführt) berechtigt Personen mit Wohnsitz im Ausland zur Ausübung der Fischerei für die Dauer eines Kalenderjahres. Für die Erteilung sind ein Nachweis des Wohnsitzes im Ausland, ein ausländischer Fischereischein oder ein vergleichbarer Befähigungsnachweis, sowie ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern:
Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen
Bundesland in NRW angeln möchte, ist ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls verpflichtet
die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zu zahlen.
Fischereischein Erstausstellung auf Lebenszeit:
Der Fischereischein steht nach der Online-Beantragung oder der Beantragung vor Ort sofort in digitaler Form im Servicekonto des Onlinedienstes sowie als Ausdruck zur Verfügung und ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Die Scheckkarte wird einige Wochen später per Post zugestellt.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden