Fischereischein

Fischereischein

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Informationen / Kurztext

  • Ein Fischereischein aus Nordrhein-Westfalen (NRW) wird auf Lebenszeit ausgestellt. Die Berechtigung zum Fischfang in NRW wird durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
  • Für den Erwerb eines Fischereischeins ist in der Regel zuvor das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung erforderlich.

Einfache Sprache

Beantragen Sie die Neuausstellung oder den Ersatz eines Fischereischeins.
Entrichten Sie die Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre.

Volltext

Wer auf Fischfang gehen möchte, muss zunächst eine Fischerprüfung bestehen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die Fischerprüfung wird für Einwohner des Kreis Mettmann in der Regel von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Weitere Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung im Kreis Mettmann können der Homepage des Kreises Mettmann entnommen werden (siehe Link unter „Anträge und Informationen“).

Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde am Ort des Hauptwohnsitzes zuständig.

Zum 1. Juli 2026 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um.

Den Fischereischein gibt es ab dem 01.07.2026 als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone.
Der Schein gilt auf Lebenszeit.

Die Fischereiabgabe ist für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.

Für die Beantragung des Fischereischeins und die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen ab 01.07.2026 zwei Antragswege:

  1. Digitale Antragstellung direkt über den Online-Dienst des Landes (Link: siehe Anträge und Informationen).
  2. Antragstellung bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes).

Da bei einer vor-Ort-Beantragung zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch Behördenmitarbeitende anfällt, ist die vollautomatisierte Beantragung über den Online-Dienst kostengünstiger, als die Antragstellung bei den örtlichen Behörden.

Was gilt für den bisherigen Fischereischein?
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig - längstens bis zum 31. Dezember 2030. 
Nur für Personen, deren Prüfungszeugnis vor dem 01.07.2026 ausgestellt wurde und die somit erstmalig einen Fischereischein im neuen Scheckkartenformat beantragen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde erforderlich.

Der Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn sie eine Person mit gültigem Fischereischein begleitet. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.

Der Urlauberfischereischein (je nach Bundesland auch unter Bezeichnungen wie „Ausländerfischereischein“ oder „Touristenfischereischein“ geführt) berechtigt Personen mit  Wohnsitz im Ausland zur Ausübung der Fischerei für die Dauer eines Kalenderjahres. Für die Erteilung sind ein Nachweis des Wohnsitzes im Ausland, ein ausländischer Fischereischein oder ein vergleichbarer Befähigungsnachweis, sowie ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern:
Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, ist ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls verpflichtet die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zu zahlen.

Erforderliche Unterlagen

Fischereischein Erstausstellung auf Lebenszeit:

  • Prüfungszeugnis, ggf. bereits vorhandener Fischereischein
  • gültiges Ausweisdokument 

Kosten

  • Beantragung Fischereischein über Online-Dienst des Landes: 18,00€
  • Ausstellung Fischereischein/Ersatz: 30,00€
  • Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22,00€
  • Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50,00€
  • Ausstellung Urlauberfischereischein (Ausländerfischereischein): 32,00€

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein steht nach der Online-Beantragung oder der Beantragung vor Ort sofort in digitaler Form im Servicekonto des Onlinedienstes sowie als Ausdruck zur Verfügung und ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Die Scheckkarte wird einige Wochen später per Post zugestellt.