Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Unterhaltsvorschuss Bewilligung

Leika: 99107021017000

Informationen / Kurztext

Alleinerziehende betreuen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Fallen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils aus, verschärft sich die Situation. In dieser besonderen Lebenssituation hilft der Unterhaltsvorschuss.

Einfache Sprache

Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Familienleistung.

Volltext

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen und vom anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen. Das tägliche Leben Ihres Kindes muss seinen Lebensmittelpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt haben.

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen (Stand: 01.01.2025):

Alter der Kinder

Mindestunterhalt

abzgl. volles Kindergeld

UV-Leistungen

0 - 5 Jahre

482 Euro

255 Euro

227 Euro

6 - 11 Jahre

554 Euro

255 Euro

299 Euro

12 - 17 Jahre

649 Euro

255 Euro

394 Euro


Die Höhe orientiert sich am Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Sobald sich die Düsseldorfer Tabelle ändert, können sich andere Zahlbeträge ergeben. Einkünfte des Kindes wie Waisenrente, Unterhaltsersatzleistungen oder eine Ausbildungsvergütung vermindern den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 
  • Ergänzungsbogen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie der Bankkarte
  • Vaterschaftsanerkenntnis bzw. Vaterschaftsfeststellungsbeschluss (falls nicht in Geburtsurkunde)
  • Nachweis um das Bemühen, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen (nur dann, wenn rückwirkend Leistungen beantragt werden)
  • Nachweis der zuletzt gezahlten Unterhaltsbeiträge der letzten drei Monate (Kontoauszüge)
  • Vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der vollstreckbaren Ausfertigung
  • Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden
  • Bei geschiedenen Elternteilen: Scheidungsbeschluss
  • Bei ausländischen Staatangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel
  • ab dem 12. Lebensjahr und bei laufendem SGB-II Leistungsbezug: den aktuellen und vollständigen Bescheid des Jobcenters 
  • Nachweise über das Einkommen des Kindes, wie z.B. Rentenbescheid, Ausbildungsentgelt, Taschengeld aus einem Freiwilligendienst, Vermögenseinkünfte
Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

  • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
  • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
  • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
  • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

Kosten

Der Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Formulare
  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss
  • Ergänzungsbogen 12-17 jährige
  • Überprüfungsbogen
Weiterführende Informationen
Hinweise Besonderheiten

Unterhaltsvorschussleistungen kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen bereits in dem Monat vor Antragsstellung vorlagen.

Gesetze

UhVorschG