Widmung einer Straße

Widmung einer Straße

Leika: 99108022000000

Informationen / Kurztext

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße grundsätzlich jedermann gestattet.
Durch die Widmungsverfügung werden die Straße in eine Straßenklasse eingestuft und die Straßen, Wege und Plätze erhalten ihre Einstufungen und ihre Beschränkungen auf bestimmte Benutzerzwecke - oder kreise.

Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht.

Einfache Sprache

Wenn eine neue Straße z. B. zur Erschließung eines Baugebietes gebaut wird, so ist sie im rechtlichen Sinne zunächst eine Privatstraße. Städte und Gemeinden sollen aber öffentliche Straßen zur Verfügung stellen, d.h. aus privaten Straßen sollen öffentliche Straßen werden. Dieses geschieht durch die Widmungsverfügung.

Volltext

Alle Regelungen des öffentlichen Rechts die Straßen betreffen, gelten ausschließlich für öffentliche Straßen und lassen sich nicht auf private Straßen übertragen.
Welche Bedeutung öffentliche Straßen zum Beispiel für das Baurecht haben, kann man u. a. daran erkennen, dass nach der Landesbauordnung NRW Gebäude nur auf solchen Grundstücken errichtet werden dürfen, die an einer öffentlichen Straße liegen.

Weiterführende Informationen

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Hinweise Besonderheiten

Sonderfälle der Widmung sind die Einziehung und die Teileinziehung.

Gesetze

StrWG NRW