Leika: 99115002000000
Gemeldete Personen haben das Recht einer Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.
Sperrung der Daten
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 36 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Folgende Sperren können eingerichtet werden:
Die Einrichtung der Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 36 Abs. 2 BMG“ ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, da die Wehrerfassung nunmehr unmittelbar durch die Bundeswehr selbst erfolgt und nicht mehr in den Aufgabenbereich der Meldebehörden fällt.
gebührenfrei
Die antragstellende Person kann in persönlicher Vorsprache oder schriftlich eine Übermittlungssperre bei der Meldebehörde einrichten lassen.
keine
BMG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden