Meldebescheinigung

Meldebescheinigung

Leika: H32002

Informationen / Kurztext

Sie können einen Nachweis über Ihre aktuell angemeldeten Wohnsitze im Bürgerbüro beantragen

Einfache Meldebescheinigung

  • Kann online beantragt werden, folgen Sie entsprechendem Link (nicht für Vorlage beim Standesamt, ausländische Konsulate oder Rentenversicherungsträger, hier wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt), bitte geben Sie den Verwendungszweck an (z.B. Bank)
  • Online-Beantragung ab 16 Jahren möglich.

Für Minderjährige (persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich) müssen die Erziehungsberechtigte den Antrag im Bürgerbüro persönlich stellen und der 2. Elternteil muss schriftlich zustimmen.

Weitere Informationen zur Meldebescheinigung finden Sie im Volltext.

Einfache Sprache

Sie können die Erteilung einer Meldebescheinigung beantragen. Mit dieser können Sie belegen wo Sie gemeldet sind.

Volltext

Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Hilden gemeldet sind. Diese dient gegenüber Dritten als Nachweis der Anmeldung.

Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminabsprache erhalten oder online beantragen, indem Sie entsprechendem Link folgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung, die Sie online beantragen können, lediglich die einfache Meldebescheinigung ist. Diese wird bei folgenden Stellen nicht anerkannt: Konsulate, Standesamt, Rentenversicherung

Sollten Sie für diese Stellen eine Meldebescheinigung benötigen oder Sie sich nicht sicher sind, ob die einfache Meldebescheinigung ausreicht, kontaktieren Sie uns gerne.
Beachten Sie außerdem, dass die online-Meldebescheinigung nur für Personen gilt, die aktuell in Hilden wohnhaft gemeldet sind. Sollten Sie bereits verzogen sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Einwohnermeldeamt in Ihrer Stadt.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden und enthält neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgenden Daten:

  • frühere Namen
  • Ordensnamen, Künstlernamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • den gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaf im Ausland auch den Staat
  • den Ehegatten oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweis, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass + ggfs. Aufenthaltstitel

Voraussetzungen

aktuell mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Hilden gemeldet

Kosten

  • einfache und erweiterte Meldebescheinigungen kosten jeweils EUR 9,00
  • bei Bezug von Bürgergeld oder für Inhaber des Itterpasses kostenfrei (Leistungsbescheid/Itterpass sind zwingend vorzulegen)

Bearbeitungsdauer
  • die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt bei persönlicher Vorsprache.
  • Wenn die Meldebescheinigung online beantragt wird, wird diese per Post zugestellt.
  • Wenn die Meldebescheinigung schriftlich per Post oder eMail beantragt wird, wird die Meldebescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugestellt.
Formulare

keine

Hinweise Besonderheiten

Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können. Für eine Betreuerin oder einen Betreuer reicht eine Vorsorgevollmacht ebenfalls für eine Beantragung aus - auch wenn die Betreuerin oder der Betreuer nicht beim Amtsgericht eingetragen sind (speziell für Pflegebedürftige, deren Ausweis abgelaufen ist).

Rechtsgrundlage

§ 18 Bundesmeldegesetz

Gesetze

BMG