Kulturförderung

Kulturförderung

Leika: H41002

Informationen / Kurztext

Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Einfache Sprache

Antrag Sonderzuschuss Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Volltext

Die Stadt Hilden fördert die anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen Hildens nach den Richtlinien im Rahmen der im Haushalt der Stadt bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage geeigneter Belege / Nachweise

Voraussetzungen

Die Vereine müssen mindestens 20 Mitglieder haben und alle zwei Jahre öffentlich in Hilden eigenständig - d. h. selbst oder in Verbindung mit anderen anerkannten Kultur pflegenden Vereinen und Organisationen Hildens - auftreten bzw. in Erscheiniung treten.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Antragseinreichung, endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage der Belege, Prüfung der Belege, Bewilligungsschreiben, Auszahlung der Zuschüsse

Fristen

Anmeldefrist bis 30.06. für das nächste Jahr

Formulare

Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Hinweise Besonderheiten

Förderrichtlinien

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden