Leika: 99030005000000
Die Fragestunde beginnt in der Regel um 17.30 Uhr. Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister bzw. der/die Vorsitzende kann in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde auf einen anderen Zeitpunkt legen. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des zuständigen Fachausschusses. Die Fraktionen sind berechtigt, ergänzend Stellung zu nehmen. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält die Einwohnerin/der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von 6 Wochen, ggf. als Zwischenbescheid, erteilt werden muss.
Neben der Fragestellerin/dem Fragesteller erhalten die
die Antwort in elektronischer Form.
In die Tagesordnungen für Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse ist eine Einwohnerfragestunde aufzunehmen.
Jede Einwohnerin/Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens eine Frage und zwei Zusatzfragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen und deren Beantwortung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
§ 9 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden