Leika: 99101004000000
Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt und enthält folgende Angaben:
Tod muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
mündlich anzeigepflichtig in der angegebenen Reihenfolge:
Die Anzeige kann schriftlich erstattet werden, wenn die anzeigepflichtige Person damit ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt hat. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind diese zur schriftlichen Anzeige verpflichtet
Bei der Anzeige vorzulegende Unterlagen:
Das zuständige Standesamt stellt Sterbeurkunden für einen beurkundeten Sterbefall aus.
Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von dem selben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge:
Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen:
Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:
Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Für die erste Sterbeurkunde 16€ für jede weiteren Sterbeurkunde, bei gleicher Bestellung, 8€.
Persönliche Beantragung:
Suchen Sie das Standesamt auf, das den in Nordrhein Westfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden