Leika: 99068011000000
Die Jugendleitercard kann von Jugendleitern oder Jugendleiterinnen beantragt werden. Sie gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.
Als Jugendleiter oder Jugendleiterin können Sie eine sogenannte Jugendleitercard erhalten, die Ihnen unter anderem verschiedene Vergünstigungen ermöglicht.
Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA). Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die Ausstellung der Card ist Jugendleiter und Jugendleiterinnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein.
Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.
Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können Jugendleiter und Jugendleiterinnen erwerben, wenn sie
Benötigt wird zudem:
Es fallen keine Gebühren an.
Die Beantragung der JULEICA erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:
Geltungsdauer
Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerung der Jugendleitercard
In diesem Fall ist zur Auffrischung
die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im
Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst.
Schwanenstraße 17 - 40721 Hilden