Leika: 99001002000000
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden sowie Gebührensatzung festgeschrieben.
Die Anmeldung und Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie
die Gebührenabrechnung erfolgt über die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer beim Amt
für Finanzservice der Stadt Hilden.
Beachten Sie hierzu auch die Leistung "Grundabgaben"
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Hilden als kreisangehörige Stadt führt die Altpapiersammlung selber durch. Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in der Abfallentsorgungssatzung sowie der Gebührensatzung festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhof).
Die Restmülltonnen, Biotonnen und Altpapiertonnen sowie angemeldeter Sperrmüll müssen bis spätestens 7.00 Uhr (frühestens ab 18.00 Uhr am
Vortag)
auf dem öffentlichen Gehweg oder am Rand der öffentlichen Straße
zur Leerung bereitgestellt werden.
Die Deckel der Abfallbehälter müssen geschlossen sein. Überfüllte
Behälter werden nicht geleert. Starkes Einpressen oder Einstampfen des
Mülls in die Behälter ist nicht gestattet. Aus Arbeitsschutzgründen
dürfen die Müllwerker nicht in die Gefäße greifen. Zu schwere Behälter
könnten ebenfalls nicht geleert werden, da diese dann an den Schüttungen
beschädigt werden.
Folgende Höchstgewichte sind laut Satzung zu beachten:
120 l Tonne = 50 kg
240 l Tonne = 80 kg
1100 l Tonne = 380 kg
Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter oder nicht abgeholter (ausgeschlossener) Sperrmüll unverzüglich von der öffentlichen Straße bzw. dem Gehweg zu entfernen.
Auf dem Hildener Wertstoffhof (Auf dem Sand 31) werden zu den Zeiten, die unter Öffnungszeiten angegeben sind, die Wertstoffe Altpapier und Pappe, Elektroaltgeräte, Grünabfälle und Metallschrott in haushaltsüblichen Mengen (max. 0,5 m³ pro Tag) angenommen.
Veranstaltungsservice
Bei bzw. nach Veranstaltungen und Festen im öffentlichen Straßenraum ist
immer der Veranstalter für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und
Reinigung der Veranstaltungsflächen verantwortlich.
Der Zentrale Bauhof bietet diesbezüglich diverse Dienstleistungen an,
die von der Gestellung und Abholung von Abfallgefäßen bis zur Reinigung
der betroffenen Flächen mit Kehrmaschinen reichen.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen
und Festen finden Sie unter "Veranstaltung".
Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument
Die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung finden Sie im Ortsrecht unter Anträge und Informationen.
Zur An-, Ab- oder Ummeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular bei der Leistung Grundabgaben
Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0
KrWG, VerpackV