Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Leika: 99102010000000

Informationen / Kurztext

Die Gewerbesteuer ist von Gewerbebetrieben mit einem Betriebssitz im Stadtgebiet Hilden zu entrichten.

Einfache Sprache

Wer einen Gewerbebetrieb in Hilden unterhält, muss auf die Gewinne Steuern zahlen.

Volltext

Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hilden unterliegen der Gewerbesteuer.

Als gewerbesteuerpflichtige Gewerbebetriebe gelten Betriebe, die aufgrund ihrer Rechtsform oder aufgrund ihrer Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewerbliche Einkünfte erzielen.

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Gewerbesteuermessbetrags erfolgen i.d.R. durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Gewerbesteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 16 Gewerbesteuergesetz) festlegt, der auf den Gewerbesteuermessbetrag angewendet wird.

Regelmäßig bemessen sich die Vorauszahlungen an dem letzten Veranlagungsergebnis, es sei denn, es wird ein gesonderter Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassen oder die Vorauszahlungen sind auf Antrag abweichend festgesetzt worden.

Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden, wird der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag durch das jeweils zuständige Finanzamt zerlegt. Jede Betriebsstätten-Gemeinde erhält den anhand von objektiven Aufteilungsmaßstäben errechneten Zerlegungsanteil zugewiesen.

Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung

Kosten

Hebesätze der Stadt Hilden
2024: 400%
2023: 400%
2022: 400%

Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

Verfahrensablauf

Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Gewerbesteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt wird der entsprechende Gewebesteuerbescheid von der Stadt Hilden erlassen.

Bei Neugründungen / Neuansiedlungen kann die Stadt Hilden Vorauszahlungen aufgrund der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung festsetzen.

Formulare
  • SEPA-Mandat
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Rechtsgrundlage

  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung