Leika: 99102010000000
Die Gewerbesteuer ist von Gewerbebetrieben mit einem Betriebssitz im Stadtgebiet Hilden zu entrichten.
Wer einen Gewerbebetrieb in Hilden unterhält, muss auf die Gewinne Steuern zahlen.
Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hilden unterliegen der Gewerbesteuer.
Als gewerbesteuerpflichtige Gewerbebetriebe gelten Betriebe, die aufgrund ihrer Rechtsform oder aufgrund ihrer Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewerbliche Einkünfte erzielen.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Gewerbesteuermessbetrags erfolgen i.d.R. durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Gewerbesteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 16 Gewerbesteuergesetz) festlegt, der auf den Gewerbesteuermessbetrag angewendet wird.
Regelmäßig bemessen sich die Vorauszahlungen an dem letzten Veranlagungsergebnis, es sei denn, es wird ein gesonderter Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassen oder die Vorauszahlungen sind auf Antrag abweichend festgesetzt worden.
Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in
unterschiedlichen Gemeinden, wird der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag
durch das jeweils zuständige Finanzamt zerlegt. Jede Betriebsstätten-Gemeinde
erhält den anhand von objektiven Aufteilungsmaßstäben errechneten Zerlegungsanteil
zugewiesen.
Gewerbeanmeldung
Hebesätze
der Stadt Hilden
2024:
400%
2023:
400%
2022:
400%
Gewerbesteuervorauszahlungen werden grundsätzlich fällig zum 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.
Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Gewerbesteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt wird der entsprechende Gewebesteuerbescheid von der Stadt Hilden erlassen.
Bei Neugründungen / Neuansiedlungen kann die Stadt
Hilden Vorauszahlungen aufgrund der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung festsetzen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden