Leika: 99001007000000
Entsorgen Sie Ihren Hausmüll in den zur Verfügung gestellten
Abfallbehältern. Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll aus privaten
Haushalten ist Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und
kreisangehörigen Gemeinden. Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden sowie Gebührensatzung festgeschrieben.
Die Anmeldung und Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie
die Gebührenabrechnung erfolgt über die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer beim Amt
für Finanzservice der Stadt Hilden.
Beachten Sie hierzu auch die Leistung "Grundabgaben"
Hausmüll wird in Tonnen oder Säcken gesammelt und regelmäßig abgeholt. Häufig wird der Restmüll als "graue/schwarze Tonne" (oder Sack) bezeichnet und der Verpackungsmüll als "gelbe Tonne" (oder Sack) bezeichnet.
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Restmüll aus privaten
Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt Hilden umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Wiederverwertbare Abfälle werden getrennt eingesammelt und befördert, damit sie einer Verwertung zugeführt werden können.
Regelungen zur
Entsorgung von Hausmüll sind in der Abfallentsorgungssatzung sowie der
Gebührensatzung festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über
die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene
Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhof).
Die Restmülltonnen, Biotonnen und Altpapiertonnen sowie angemeldetes
Sperrgut müssen bis spätestens 7.00 Uhr (frühestens ab 18.00 Uhr am
Vortag)
auf dem öffentlichen Gehweg oder am Rand der öffentlichen Straße
zur Leerung bereitgestellt werden.
Die Deckel der Abfallbehälter müssen geschlossen sein. Überfüllte
Behälter werden nicht geleert. Starkes Einpressen oder Einstampfen des
Mülls in die Behälter ist nicht gestattet. Aus Arbeitsschutzgründen
dürfen die Müllwerker nicht in die Gefäße greifen. Zu schwere Behälter
können ebenfalls nicht geleert werden, da diese dann an den Schüttungen
beschädigt werden.
Folgende Höchstgewichte sind laut Satzung zu beachten:
40 l Tonne = 20 kg
60 l Tonne = 30 kg
80 l Tonne = 40 kg
120 l Tonne = 50 kg
240 l Tonne = 80 kg
660 l Tonne = 250 kg
770 l Tonne = 280 kg
1100 l Tonne = 380 kg
Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter oder nicht abgeholtes (ausgeschlossenes Sperrgut) unverzüglich von der öffentlichen Straße bzw. dem Gehweg zu entfernen.
Graue städtische Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll erhalten Sie gegen eine
Gebühr von 5 € auf dem Zentralen Bauhof, Auf dem Sand 31.
Die städt. Müllsäcke werden an Ihrem Restmüllabfuhrtag mitgenommen.
Veranstaltungsservice
Bei bzw. nach Veranstaltungen und Festen im öffentlichen Straßenraum ist immer der Veranstalter für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Reinigung der Veranstaltungsflächen verantwortlich. Der Zentrale Bauhof bietet diesbezüglich diverse Dienstleistungen an, die von der Gestellung und Abholung von Abfallgefäßen bis zur Reinigung der betroffenen Flächen mit Kehrmaschinen reichen. Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen und Festen finden Sie unter "Veranstaltung".
keine
Zur An-, Ab- oder Ummeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular bei der Leistung Grundabgaben
Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0
KrWG