Reisegewerbe

Reisegewerbe

Leika: 99050023000000

Informationen / Kurztext

Eine gewerbetreibende Person, die außerhalb einer Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt oder ankauft, muss hierfür eine Reisegewerbekarte beantragen.

Die Reisegewerbekarte muss immer am Wohnort beantragt werden, und ist in ganz Deutschland gültig.
Eine Reisegewerbekarte erhält die Antragstellerin oder der Antragssteller nur, wenn dieser seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweist. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen vorzulegen.
Eine Reisegewerbekarte kann befristet wie auch unbefristet erteilt werden.

Einfache Sprache

Wer ein Gewerbe betreibt und außerhalb der Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt oder ankauft, muss hierfür eine sogenannte Reisegewerbekarte beantragen.

Volltext

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben:

  • Waren feilbietet (verkauft)
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
  • Leistungen anbietet
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, zum Beispiel Händlerin oder Händler auf einem Trödelmarkt, Jahrmarkt, mobiler Imbisswagen usw.

Hierzu wird eine Reisegewerbekarte genötigt.

Die Genehmigungsbehörde kann eine Reisegewerbekarte aus unterschiedlichen Gründen befristen (die Befristungsdauer wird im Einzelfall festgelegt) oder mit Auflagen versehen.

Soll eine befristete Reisegewerbekarte auf "unbefristet" umgestellt werden, muss die Karteninhaberin oder der Karteninhaber vier Wochen vor Ablauf der Karte eine Antrag auf Umstellung stellen. Hierbei ist erneut die Zuverlässigkeit der Inhaberin oder des Inhabers der Karte zu prüfen und Unterlagen vorzulegen.

Alle Änderungen der Tätigkeit, der Anschrift oder persönlicher Daten des Karteninhabers sind der Genehmigungsbehörde zu melden.

Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei Ausländern oder Staatenlosen auch die Aufenthaltsgenehmigung)
  • Führungszeugnis nach Belegart 0
  • Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Für Vereine: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
  • für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
Kosten

Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14 gültig ab 01.01.2020

  • 450,00 € unbefristete Erlaubnis
  • 150,00 € auf zwei Jahre befristete Erlaubnis
  • 350,00 € Verlängerung einer befristeten Erlaubnis in eine unbefristete Erlaubnis
  • 600,00 € Schaustellergewerbe
  • 600,00 € Reisegastronomie
  • 85,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Feilbieten von Waren (ohne Reisegewerbekarte), gelegentlich von Messen, Märkten usw. (wenn nicht festgesetzt) oder aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachtsbaumverkauf, wenn nicht selbstgewonnen in der Forstwirtschaft)
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von dem Verbot der Ausübung des Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen
  • 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Abs. 1 GewO
  • 100,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO
  • 150,00 € Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderungen oder Ergänzungen bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • 250,00 Euro Rücknahme oder Widerruf der Reisegewerbekarte

Gesetze

GewO