Leika: 99050027005000
Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.
Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, muss hierfür im Besitz einer Allgemeinen Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO sein. Außerdem muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe am Sitz der Hauptniederlassung (Wohnort) angemeldet sein.
Unzulässige
Aufstellorte sind: Eiscafés, Gaststätten auf Vereinsgeländen,
erlaubnisfreie Gaststätten, Mischbetriebe und Tankstellen. Dabei handelt es
sich um keine abschließende Aufzählung.
Wichtiger Hinweis: Das Aufstellen und Bespielen der Geräte ohne vorherige Geeignetheitsbestätigung durch das Ordnungsamt und ohne den vollständigen Anschluss an das OASIS-Sperrsystem ist als illegales Glücksspiel mit hoher Geldbuße und/oder Strafantrag bedroht.
OASIS Sperrsystem seit dem 01. Juli 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht ab 01. Juli 2021 den Anschluss Ihrer Spielhallen und gastronomischen Aufstellplätze an ein bundesweites und spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Ab diesem Zeitpunkt ist es sowohl für die Spielhallen als auch für die Betreiber der Aufstellplätze in der Gastronomie Pflicht, zu überprüfen, ob die Spielersperren ordnungsgemäß eingerichtet sind.
Die Spielersperren heißen auch OASIS Sperrsystem. OASIS ist dabei die Abkürzung für „Onlineabfrage Spielerstatus“. Dieses System sieht vor, dass alle Personen, die ein Spielangebot nutzen wollen, sich vor der Nutzung beim Betreiber ausweisen müssen. Somit werden auch Gastronomen in die Pflicht genommen, die Spielaktivität ihrer Gäste zu überprüfen. Ab dem 01. Juli 2021 müssen alle Betreiber von Glücksspielgeräten, also sowohl Gastronomen als auch Spielhallenbetreiber, einen OASIS-Nutzungsvertrag abschließen. Das geht über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Erst, wenn der Nutzungsvertrag vorgelegt wird und somit die Registrierung bei OASIS nachgewiesen werden kann, wird die Geeignetheitsbestätigung vorab zur weiteren Beantragung ausgestellt. Sobald dem Ordnungsamt dann der Erhalt der Zugangsdaten für den Aufstellort nachgewiesen werden, dürfen die Geräte in Betrieb genommen und bespielt werden.
Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14.
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen.
GewO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden