Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Leika: 99050027005000

Informationen / Kurztext

Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.

Einfache Sprache

Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, muss hierfür im Besitz einer Allgemeinen Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO sein. Außerdem muss für diese Tätigkeit ein Gewerbe am Sitz der Hauptniederlassung (Wohnort) angemeldet sein.

Volltext

Unzulässige Aufstellorte sind: Eiscafés, Gaststätten auf Vereinsgeländen, erlaubnisfreie Gaststätten, Mischbetriebe und Tankstellen. Dabei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung.

Wichtiger Hinweis: Das Aufstellen und Bespielen der Geräte ohne vorherige Geeignetheitsbestätigung durch das Ordnungsamt und ohne den vollständigen Anschluss an das OASIS-Sperrsystem ist als illegales Glücksspiel mit hoher Geldbuße und/oder Strafantrag bedroht.

OASIS Sperrsystem seit dem 01. Juli 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht ab 01. Juli 2021 den Anschluss Ihrer Spielhallen und gastronomischen Aufstellplätze an ein bundesweites und spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Ab diesem Zeitpunkt ist es sowohl für die Spielhallen als auch für die Betreiber der Aufstellplätze in der Gastronomie Pflicht, zu überprüfen, ob die Spielersperren ordnungsgemäß eingerichtet sind.

Die Spielersperren heißen auch OASIS Sperrsystem. OASIS ist dabei die Abkürzung für „Onlineabfrage Spielerstatus“. Dieses System sieht vor, dass alle Personen, die ein Spielangebot nutzen wollen, sich vor der Nutzung beim Betreiber ausweisen müssen. Somit werden auch Gastronomen in die Pflicht genommen, die Spielaktivität ihrer Gäste zu überprüfen. Ab dem 01. Juli 2021 müssen alle Betreiber von Glücksspielgeräten, also sowohl Gastronomen als auch Spielhallenbetreiber, einen OASIS-Nutzungsvertrag abschließen. Das geht über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Erst, wenn der Nutzungsvertrag vorgelegt wird und somit die Registrierung bei OASIS nachgewiesen werden kann, wird die Geeignetheitsbestätigung vorab zur weiteren Beantragung ausgestellt. Sobald dem Ordnungsamt dann der Erhalt der Zugangsdaten für den Aufstellort nachgewiesen werden, dürfen die Geräte in Betrieb genommen und bespielt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • Führungszeugnis nach Belegart 0
  • Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
  • Für juristische Personen: eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
  • Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO)
  • Vorlage eines Sozialkonzeptes
Kosten

Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14.

  • 1.800,00 € Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 und 2 GewO
  • 300,00 € Versagung der Erlaubnis nach § 33c Abs. 2 GewO

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen.

Gesetze

GewO