Leika: 99050054000000
In Hilden gibt es den Hauptmarkt (Mittwoch und Samstag), den Südmarkt (Donnerstag) und den Nordmarkt (Freitag).Wenn Sie auf einem dieser Märkte einen Stand aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Standplatzgenehmigung). Die erforderliche Erlaubnis erteilt das Ordnungsamt der Stadt Hilden.
Es gibt zum einen den Hauptmarkt, welcher sich in der Hildener Innenstadt befindet, sowie zwei stadtteilbezogene, kleinere Märkte jeweils einen im Hildener Süden und einen im Hildener Norden.
Der Hauptmarkt findet auf dem Nové-Město-Platz statt.
Der Südmarkt findet auf der Sankt-Konrad-Allee statt.
Der Nordmarkt findet auf dem Parkplatz zwischen der Beethovenstraße und der Lortzingstraße statt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den angegebenen Kontaktdaten des Ordnungsamtes.
Nach Vorlage dieser Unterlagen wird zeitnah geprüft, ob die Händlerin oder der Händler einen Standplatz angeboten bekommt. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es eine Warteliste geben.
Die Gebühren für den Standplatz richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung. Außerdem ist die Höhe abhängig von der Größe der benötigten Fläche sowie der Anzahl der gewünschten/genutzten Markttage.
Antrag auf einen Dauerstandplatz auf dem Hildener Wochenmarkt
§ 13 der Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990 sowie § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte vom 14.12.1990
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden