Vergnügungsteuer

Vergnügungsteuer

Leika: 99102034000000

Informationen / Kurztext

Für diverse Veranstaltungen / Vergnügen im Gebiet der Stadt Hilden wird eine Steuer erhoben.

Einfache Sprache

Für Veranstaltungen und ausgewählte Vergnügen ist in Hilden eine Steuer zu zahlen.

Volltext

Folgende Veranstaltungen / Vergnügen unterliegen im Gebiet der Stadt Hilden der Vergnügungssteuer:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
  • Sex- und Erotikmessen
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jedermann zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten auch Personal-Computer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. Kicker (Tischfußballspiele), Flipper und Fahrsimulatoren zählen zu den Unterhaltungsautomaten und unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht.

Die anerkannten Sportarten Darts und Billard unterliegen nicht der Steuerpflicht.

Steuerpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter). Bei der Aufstellung von Spiel- oder ähnlichen Apparaten ist dies der Halter der Apparate (Aufsteller).

Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung des Apparats / der Apparate oder mit Abschluss der Veranstaltung.

Der Aufsteller bzw. die Aufstellerin hat die erstmalige Aufstellung eines Apparats sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellungsort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich dem Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anzuzeigen.

Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist der Steuerschuldner verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs der Stadt Hilden eine Steuererklärung für jeden Abrechnungszeitraum (ein Kalendermonat) getrennt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Bei der Besteuerung nach den Spieleinsätzen sind den Steuererklärungen Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (ein Kalendermonat) beizufügen, die als Angaben u. a. Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdrucks enthalten müssen.

Einmalige Tanzveranstaltungen gewerblicher Art müssen spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt angemeldet werden. Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Tanzveranstaltungen eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

Erforderliche Unterlagen
  • Vergnügungssteuererklärung auf amtlichen Vordruck
  • Zusammenfassende Aufstellung der ausgelesenen Apparate
  • Auslesestreifen zur eingereichten Vergnügungssteuererklärung
Kosten

Steuersätze beim Aufstellen von Apparaten seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2024.

In Spielhallen

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 6,5% des Spieleinsatzes
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 70,00 € / Monat

Sonstige Aufstellorte

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 6,5% des Spieleinsatzes
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 45,00 € / Monat

Die Steuersätze / -beträge für weitere Vergnügen / Veranstaltungen können der Vergnügungssteuersatzung entnommen werden.
Die Vergnügungssteuer wird mittels Bescheid festgesetzt, die Fälligkeiten sind dem jeweiligen Leistungsgebot zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Steuererklärungen sind bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals aufgeteilt nach Abrechnungszeiträumen (Kalendermonat) auf den amtlichen Vordrucken unterschrieben einzureichen.
Änderungsanzeigen sind bis spätestens bis zum 7. Werktag des folgenden Monats schriftlich mitzuteilen.

Fristen
  • Steuererklärungen je Quartal bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres
  • Änderungsanzeigen sind bis spätestens bis zum 7. Werktag des folgenden Monats schriftlich mitzuteilen.
Formulare
  • Steuererklärung Gewinnspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten pro Quartal
  • Anlage zur Steuererklärung pro Quartal 2022
  • SEPA-Mandat
Rechtsgrundlage

  • Vergnügungssteuersatzung
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abgabenordnung