Leika: 99050055000000
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
Es gibt Tätigkeitsfelder, bei denen Sie neben der Gewerbeanmeldung zusätzlich Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies ist beispielsweise beim Handel mit hochwertigen Konsumgütern, wie Fahrzeugen oder Schmuck der Fall. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch Vorlage des Führungszeugnisses und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
formloser schriftlicher Antrag
GewO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden