Leika: 77000000003477
Je nach Vorhaben sind dies beispielsweise:
Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:
Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.
keine
8 Tage vor Baubeginn ist die Anzeige einzureichen
Mit der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung übersandte Vordrucke
Die Übersendung kann auch per Mail erfolgen.
Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden