Baubeginn Anzeige

Baubeginn Anzeige

Leika: 77000000003477

Informationen / Kurztext

  • Der Baubeginn eines Vorhabens ist 8 Tage vor geplanten Baubeginn auf dem mit der Baugenehmigung zugesandten Formblatt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
  • Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Durch die rechtzeitige Anzeige des Baubeginns hat die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit, um zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Baubeginn vorliegen  und ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.
  • Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Stilllegung der Baustelle anordnen.
  • Fehlen vor Baubeginn die angeforderten Unterlagen und Angaben, so werden diese gebührenpflichtig nachgefordert. Ebenso wird geprüft, ob die Stilllegung der Baustelle erfolgen muss. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn die bautechnischen Nachweise fehlen, die Absteckung des Gebäudes nicht nachgewiesen worden ist oder keine qualifizierte Bauleiterin bzw. kein qualifizierter Bauleiter benannt wurde.

Einfache Sprache

  • Wenn Sie ein genehmigtes Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies 8 Tage vor geplanten Baubeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
  • Nutzen Sie hierfür das Formblatt, das Sie mit der Baugenehmigung zugesandt bekommen haben. Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Baubeginnanzeige.
  • Erfüllung sämtlicher Auflagen, die gesetzlich zum Baubeginn gefordert sind. In Hilden werden diese i.d.R. als Auflagen und Hinweise in die Baugenehmigung aufgenommen.

Je nach Vorhaben sind dies beispielsweise:

  • ggf. Bescheinigung Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • ggf. Bescheinigung Brandschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • immer: Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Bauleiter/in)

Voraussetzungen

Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
  • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

Kosten

keine

Fristen

8 Tage vor Baubeginn ist die Anzeige einzureichen

Formulare

Mit der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung übersandte Vordrucke

  • Baubeginnanzeige
  • Übereinstimmungserklärung

Die Übersendung kann auch per Mail erfolgen.

Hinweise Besonderheiten

Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.