Antrag auf Eintragung einer Baulast

Antrag auf Eintragung einer Baulast

Leika: 99012004000000

Informationen / Kurztext

Das Erfordernis eines Antrags auf Eintragung einer Baulast wird in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder eines Antrages auf Grundstücksteilung geprüft und festgestellt.

Einfache Sprache

Antrag auf Eintragung einer Baulast

Volltext

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens kann es erforderlich werden, bestimmte Verpflichtungen öffentlich-rechtlich zu sichern. Die Möglichkeit besteht in genau geregelten Fällen dann, wenn gesetzlich vorgegebene baurechtliche Voraussetzungen nicht oder nicht auf dem Baugrundstück selbst erfüllt werden können. 

Die Arten der Baulasten sind vielfältig. So kann z.B. eine Vereinigung von Grundstücken erforderlich werden, wenn ein Gebäude auf mehreren Grundstücken stehen soll. Andere Arten können die Sicherung von Abstandsflächen, Wegerechten oder Stellplätzen sein, die auf dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden können.

Voraussetzung für die Eintragung der Baulast ist das Einverständnis sämtlicher Grundstückseigentümer/innen sowie sonstiger Berechtigter (z.B. durch Eigentumsübertragungsvormerkungen).  Dieses wird durch Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung erklärt, die Informationen zu dem/den Grundstück/en, auf dem/denen die Belastung eingetragen wird enthält, d.h. zu den Eigentumsverhältnissen und Lagedaten, und den Anlass für die Eintragung, die Art der Baulast sowie das/die Grundstücke, das/die begünstigt wird/werden beschreibt.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden mit Angaben zu Antragsteller/in, Lagedaten und Eigentumsverhältnissen des/der belasteten sowie begünstigten Grundstücks/Grundstücke, Art der Baulast, Bezug zum Bauvorhaben bzw. Teilungsantrag, Unterzeichnung hinsichtlich Einverständnis zur Eintragung sowie Kostenübernahme
  • Lageplan eines öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs (6-fach, eine Nachforderung kann möglich sein, wenn sich im Rahmen der Prüfung der Eigentumsverhältnisse herausstellt, dass weitere Personen o.ä. eigentumsrechtlich begünstigt sind)
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Bau- oder Teilungsgenehmigung kann die grundstücksbezogene Übernahme öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch den/die Grundstückseigentümer/in sein.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Art und Anzahl der eingetragenen Baulast/en und liegen zwischen 50 € und 250 € je einzelnem Tatbestand.
Die Kosten übernimmt in der Regel der/die Antragsteller/in.

Verfahrensablauf

Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen wird die Verpflichtungserklärung gefertigt. Nach Unterzeichnung erfolgt die Eintragung mit gleichzeitiger Information an die für die Bearbeitung des Bau- bzw. Teilungsantrags zuständige Sachbearbeitung.
Antragsteller/in bzw. Eigentümer/in der belasteten und begünstigten Grundstücke erhalten eine beglaubigte Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis, eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung sowie des Lageplans.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ab vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist abhängig vom Umfang der einzutragenden Baulast/en sowie von den zeitlichen Möglichkeiten der zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung berechtigten Personen.

Formulare

Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden

Hinweise Besonderheiten

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des/der Grundstückseigentümer/in des zu belastenden Grundstücks bzw. der zu belastenden Grundstücke, d.h. seitens der Gemeinde besteht keine Möglichkeit, eine Zustimmung zur Eintragung durchzusetzen. Im Einzelfall kann dieses bedeuten, dass eine Baugenehmigung oder eine Teilungsgenehmigung nicht erteilt werden kann.

Rechtsgrundlage

§ 85 BauO NRW

Gesetze

BauO NRW