Antrag auf Eintragung einer Baulast

Antrag auf Eintragung einer Baulast
Leika: 99012004000000
Informationen / Kurztext

Voraussetzung für die Erteilung einer Bau- oder Teilungsgenehmigung kann die grundstücksbezogene Übernahme öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch den/die Grundstückseigentümer/in sein.

Einfache Sprache

Antrag auf Eintragung einer Baulast

Beschreibung

Das Erfordernis eines Antrags auf Eintragung einer Baulast wird in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder eines Antrages auf Grundstücksteilung geprüft und festgestellt.

Volltext

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens kann es erforderlich werden, bestimmte Verpflichtungen öffentlich-rechtlich zu sichern. Die Möglichkeit besteht in genau geregelten Fällen dann, wenn gesetzlich vorgegebene baurechtliche Voraussetzungen nicht oder nicht auf dem Baugrundstück selbst erfüllt werden können.

Die Arten der Baulasten sind vielfältig. So kann z.B. eine Vereinigung von Grundstücken erforderlich werden, wenn ein Gebäude auf mehreren Grundstücken stehen soll. Andere Arten können die Sicherung von Abstandsflächen, Wegerechten oder Stellplätzen sein, die auf dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden können.

Voraussetzung für die Eintragung der Baulast ist das Einverständnis sämtlicher Grundstückseigentümer/innen sowie sonstiger Berechtigter (z.B. durch Eigentumsübertragungsvormerkungen).  Dieses wird durch Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung erklärt, die Informationen zu dem/den Grundstück/en, auf dem/denen die Belastung eingetragen wird enthält, d.h. zu den Eigentumsverhältnissen und Lagedaten, und den Anlass für die Eintragung, die Art der Baulast sowie das/die Grundstücke, das/die begünstigt wird/werden beschreibt.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden mit vollständiger Erfassung der darin abgefragten Angaben inklusive erforderlicher Anlagen
  • Pläne in mindestens 2-facher Ausfertigung mit Bemaßung der Baulastfläche und Kennzeichnung dieser durch grüne Schraffur bzw. Markierung
    1. Lageplan im Sinne des § 18 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) einer öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurin / eines öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs oder eines Katasteramtes, mindestens im Maßstab 1:500: In Fällen einer flächenmäßigen Darstellung (z.B. Abstandsflächen, Freihaltebaulast Brandschutz, Erschließung, notwendige Stellplätze, Flächen für die Feuerwehr, Grundstücksvereinigung) oder
    2. Einfacher Lageplan, in der Regel durch Architekt:innen, Bauzeichner:innen, Ingenieur:innen gefertigt, mindestens im Maßstab 1:500, aus dem die Belastung eindeutig identifizierbar und zuzuordnen ist: In Fällen ohne flächenmäßige Darstellung (z.B. Anbauverpflichtung, Sicherung gemeinsame Bauteile) oder
    3. Flurkarte sowie Grundriss mit Kennzeichnung der Nutzung(en): In Fällen der Bindung einer Wohnung an einen Betrieb.
Voraussetzungen

Der zu sichernde Zweck ist baurechtlich relevant, d.h. für die Erteilung einer Bau- oder Teilungsgenehmigung erforderlich.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks bzw. der zu belastenden Grundstücke sowie die Berechtigten aus Abteilung II des Grundbuches sind über die beabsichtigte Baulasteintragung informiert und damit einverstanden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, d.h. seitens der Gemeinde besteht keine Möglichkeit, eine Zustimmung zur Eintragung durchzusetzen. Im Einzelfall kann dieses bedeuten, dass eine Baugenehmigung oder eine Teilungsgenehmigung nicht erteilt werden kann.

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung variieren je nach Art und Anzahl der eingetragenen Baulast/en und liegen zwischen 50 € und 250 € je einzelnem Tatbestand. Sobald der Behörde der Antrag vorliegt ist eine Auskunft über die genaue Höhe der Gebühren möglich.

Die Kosten übernimmt in der Regel der/die Antragsteller/in.

Auskunft über die Kosten für die Ausstellung der Pläne erteilen die jeweiligen damit beauftragten Personen.

Verfahrensablauf

Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen wird die Verpflichtungserklärung gefertigt. Nach Unterzeichnung erfolgt die Eintragung mit gleichzeitiger Information an die für die Bearbeitung des Bau- bzw. Teilungsantrags zuständigen Kolleginnen/Kollegen.
Antragsteller/in bzw. Eigentümer/in der belasteten und begünstigten Grundstücke erhalten eine beglaubigte Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis, eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung sowie des Lageplans.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ab vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist abhängig vom Umfang der einzutragenden Baulast/en sowie von den zeitlichen Möglichkeiten der zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung berechtigten Personen.

Formulare

Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden

Hinweise Besonderheiten

Anzahl und Art der für die Baulasteintragung erforderlichen Pläne ergeben sich aus dem Baulastantrag. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Sachgebiet Bauaufsicht Verwaltungsabteilung abzustimmen, welche Pläne benötigt werden.

Neben der Eigentümerin/dem Eigentümer sind auch die in der II. Abteilung des Grundbuchs verzeichneten Berechtigten mit eigentümerähnlicher Stellung (wie z. B. Erbbauberechtigte, Auflassungsberechtigte, Nacherben) zu beteiligen. Für jede weitere Beteiligte/jeden weiteren Beteiligten ist eine zusätzliche Ausfertigung der Pläne erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 85 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Gesetze

BauO NRW 2018, BauPrüfVO