Leika: 99102013000000
Für die Haltung von Hunden wird in Hilden eine Hundesteuer erhoben.
Wer einen Hund hält muss hierfür Steuern zahlen.
Das
Halten eines Hundes ist im Gebiet der Stadt Hilden steuerpflichtig.
Wird
ein Hund angeschafft, ist dieser im Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern
und Abgaben, anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung zur
Hundesteuer" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Nachweis
über die Anschaffung (z.B.: Kauf- oder Übernahmevertrag) einzureichen.
Mit dem Hundesteuerbescheid wird eine Hundesteuermarke verschickt, welche dem angemeldeten Hund umgehängt werden muss.
Die Steuerpflicht zur Hundesteuer erstreckt sich auf den / die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem / ihren Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere volljährige Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Ein
zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei
Wochen abgegeben wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragt werden. Die Hundesteuersatzung sieht Ermäßigungen für folgende Sachverhalte vor:
Die Ermäßigung wird nicht für sogenannte gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gewährt.
Von der Hundesteuer befreit werden Hunde zum Schutz und zur Hilfe
blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "BL",
"aG" oder "H" besitzen. (Die Befreiung gilt nicht für
sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.)
Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2024, gültige Steuertarife:
1
Hund: 120,00 €
2
Hunde: 150,00 € je Hund
3
Hunde: 162,00 € je Hund
1
gefährlicher Hund: 960,00 €
2 gefährliche
Hunde: 1.200,00 € je Hund
Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und
15.11. eines Jahres fällig.
Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.
Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden