Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII

Einmalige Bedarfe nach §31 SGB XII

Leika: 99107054000000

Informationen / Kurztext

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen können u.a.  sein:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Einfache Sprache

Einmalige Leistungen bekommt man, wenn man zum Beispiel das erste Mal in eine eigene Wohnung zieht oder ein Kind erwartet und Kleidung braucht.
Dann bekommt man einmal Geld und von dem Geld kann man sich Möbel oder Kleidung kaufen.

Beschreibung

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter haben und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Folgende Leistungen können u.a. beantragt werden:  

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung beantragen. Die Höhe der einmaligen Leistungen wird individuell ermittelt.

Volltext

Die Regelleistung nach dem (SGB XII) deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt unter anderem den Bedarf für Ernährung und Kleidung.
Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden.

Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhalts oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls: Nachweis über Vermögen
  • Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
  • Mutterpass oder Bescheinigung vom Arzt über den Entbindungstermin

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen
Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Einmalige Leistungen werden ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Formulare

Formloser Antrag mit Begründung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 31 SGB XII

Gesetze

SGB XII