Leika: H50001
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten Sie den Itter-Pass unmittelbar beim Amt für Soziales und Wohnen.
Wer Wohngeldleistungen bezieht und mindestens 15 Jahre alt ist, erhält den Itter-Pass auf Antrag beim Amt für Soziales und Wohnen.
Einkommensschwache Menschen in Hilden können den Itter-Pass erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.
Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itterpass. Dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.
Der Itterpass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann aber anschließend erneut beantragt werden. Sollten während des laufenden Bewilligungszeitraumes die Sozialleistungen eingestellt werden, entfällt Ihr Anspruch auf Vergünstigung nach diesem Itterpass. Bitte geben Sie dann Ihren Itterpass zurück.
Erhalt des Itter-Passes über die Stadtverwaltung Hilden:
Beantragung beim Jobcenter ME-aktiv:
Bitte fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Leistungsbescheid bei. Das Jobcenter ME-aktiv leitet Ihren Antrag an das zuständige Amt der Stadtverwaltung Hilden weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihren Itter-Pass.
Die Erteilung des Itter-Passes ist kostenfrei.
Nach der Prüfung Ihres Antrages, wird der Itter-Pass postalisch versandt.
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden