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keine (ggfs. eigene Formulare/Vordrucke von der Rentenversicherung)
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Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zus... mehr
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen!
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Text von https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/SH/10238085/010010000000
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis... mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Lebensbescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Rente & Soziale Entschädigung
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Lebensbescheinigung: Leika-Leistung Lebensbescheinigung zur Vo... mehr
OZG-Leistung Lebensbescheinigung: Leika-Leistung Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Lebensbescheinigung: Leika-Leistung Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Reifegrad: 0)
Bund, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie St... mehr
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister auf Antrag ausgestellt
enthält folgende Angaben: Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, Ort und Tag der Geburt, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft; gegebenenfalls Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Angaben zur Auflösung, Nichtbestehen, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in eine Ehe
antragsberechtigt: Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen selbst, Vorfahren, Abkömmlinge, andere Personen bei rechtlichem Interesse
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Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebe... mehr
Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen. Als Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren Vorfahren oder Abkömmlinge sind Sie antragsberechtigt. Außerdem sind Sie als nicht genannte Person auch antragsberechtigt, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält die Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Sie kann außerdem Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur Auflösung, zum Nichtbestehen und zur Umwandlung in eine Ehe enthalten. Sollte ein Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin verstorben sein, enthält die Lebenspartnerschaftsurkunde auch diese Angabe.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre): - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht, - die Eltern, - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für j... mehr
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 ... mehr
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspar... mehr
OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde (Reifegrad: 0)
Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehö... mehr
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Geburtsurkunde, grundsätzliche Eignung für Verwendung eID
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: ... mehr
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderbor... mehr
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Sie enthält folgende Angaben:
Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor
Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
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Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartn... mehr
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Lebenspartnerschaftsurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterlie... mehr
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
die Eltern
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für jede... mehr
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht ... mehr
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder L... mehr
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspar... mehr
OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung (Reifegrad: 2)
Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehö... mehr
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: ... mehr
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderbor... mehr
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnersch... mehr
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
99079003012001
Eine im Ausland erfolgte Lebenspartnerschaft einer/eines deutschen Staatsan... mehr
Eine im Ausland erfolgte Lebenspartnerschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen kann bei einem deutschen Standesamt auf Antrag nachbeurkundet werden, daraus können dann deutsche Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde für im Ausland eingegangene Lebenspartnersch... mehr
Lebenspartnerschaftsurkunde für im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft ausstellen lassen
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der L... mehr
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
bei Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland als Deutsche oder Deutscher kann diese auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet werden
antragsberechtigt für die Beurkundung: Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, falls beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
aus dem Lebenspartnerschaftsregister können Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt werden
wird die Lebenspartnerschaftsurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten
Lebenspartnerschaftsurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden
zuständig: Standesamt, das den Registereintrag führt
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Wenn Sie als Deutscher oder Deutsche im Ausland eine Lebenspartnerschaft... mehr
Wenn Sie als Deutscher oder Deutsche im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkunden lassen. Antragsberechtigt sind Sie als Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen. Sollten beide verstorben sein, sind deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.
Aus dem Lebenspartnerschaftsregister können Sie sich sodann Urkunden und beglaubigte Auszüge ausstellen lassen. Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen, Lebenspartnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, das den Registereintrag führt.
Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
Die Begründung der Lebenspartnerschaft muss im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Erstes Exemplar 16€, jedes weitere bei gleichzeitiger Bestellung 8€
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen. Das Standesamt stellt Ihnen nach erfolgter Registereintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesmi... mehr
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
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Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehö... mehr
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: ... mehr
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepu... mehr
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig.
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Nach § 17 Abs. 1 Bestattungsgesetz NW sind Beförderungen von Leichen und... mehr
Nach § 17 Abs. 1 Bestattungsgesetz NW sind Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird auf Antrag von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt. Für die Ausstellung des Leichenpasses müssen der Ordnungsbehörde bestimmte Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden (siehe unter "Unterlagen").
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten
mehr
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten
zustellfähige Anschrift des Bestattungsinstitutes, welches den Transport ausführt;
die Beförderungsweise (z.B. Leichenwagen, Leichenwagen und Flugzeug);
den Transportweg (z.B. Abflughafen-Ankunftsflughafen-Beerdigungsort oder Abfahrtsort-Grenzübergang-Beerdigungsort).
Dem Antrag sind darüber hinaus noch folgende Urkunden/Bescheinigungen beizufügen:
die Todesbescheinigung (Totenschein);
die Bestätigung über die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt (Sterbeurkunde);
eine Bescheinigung über eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder die Freigabeerklärung der für den Sterbefall zuständigen Staatsanwaltschaft;
eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung des Leichnams.
Wird der Antrag vollständig gestellt, wird der Leichenpass ausgestellt.
Pro Leichenpass 25,00 €
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Der Leichenpass wird unmittelbar nach Antragstellung ausgestellt und ausgeh... mehr
Der Leichenpass wird unmittelbar nach Antragstellung ausgestellt und ausgehändigt. Es wird jedoch um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Übersendung der erforderlichen Unterlagen gebeten.
keine
Der Antrag kann formlos (per Mail, Fax oder Post) oder persönlich gestellt ... mehr
Der Antrag kann formlos (per Mail, Fax oder Post) oder persönlich gestellt werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Er... mehr
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung
99107032148000
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Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringem Einkommen haben einen... mehr
Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT. Damit haben sie eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzunehmen.
Bildung und Teilhabe (BuT), Bildungspaket, Stellwerk
Damit Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen am sozialen und kultu... mehr
Damit Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilnehmen können, können sie Zuschüsse erhalten für:
Schulbedarf
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
Ausflüge der Schulen und Kitas
Mehrtägige Klassen- und Ausflugsfahrten in Schule und Kita
Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der
Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungs- und
Teilhabepaket, kurz Bildungspaket genannt. Damit haben auch Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen eine faire Chance am sozialen und
kulturellen Gemeinschaftsleben teilzuhaben.
Folgende Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, wenn sie
oder ihre Eltern Empfänger der nachfolgenden Leistungen sind:
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II)
Empfänger/innen von Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII)
Empfänger/innen des Kinderzuschlags (Bundeskindergeldgesetz)
Empfänger/innen von Wohngeld (Wohngeldgesetz)
Empfänger/innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Schulbedarf
Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/in einer allgemeinen oder einer
berufsbildenden Schule.
aktuelle Leistung aus dem Bildungspaket: Auszahlung eines Betrages in Höhe von
130,- € jeweils im August und 65,- € im Februar jedes Jahres (insgesamt 195.- € pro
Schuljahr).
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Voraussetzung: Ihr Kind nimmt regelmäßig an einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung in einer Kita, Schule oder einer OGS teil.
Leistung aus dem Bildungspaket: Es werden die entstehenden Aufwendungen
der Mittagsverpflegung in o.g. Einrichtungen übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
Voraussetzung: Ihr Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist
Mitglied in einem Verein aus den Bereichen Sport, Spiel, Kunst,
Kultur/Geselligkeit oder nimmt an vergleichbaren, angeleiteten
kulturellen Aktivitäten (z.B. Musikschule) oder an von Pädagogen
begleiteten Freizeiten teil.
Leistung aus dem Bildungspaket: Kinder und Jugendliche erhalten pauschal
15,00 € monatlich.
Ausflüge der Schulen und Kitas
Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder
berufsbildenden Schule bzw. besucht eine Kindertagesstätte. Der Ausflug
erfolgt nach allgemeinem Schulrecht. Eine Bescheinigung der Schule/Kita
über
die Kosten für den Ausflug liegt vor.
Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Ausflugskosten.
Mehrtägige Klassen-und Ausflugsfahrten
Voraussetzung: Ausflüge der Schulen und Kitas.
Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Klassenfahrt
einschließlich Ausgaben, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit der
Fahrt stehen (z.B. Eintrittsgelder für Museen, Leihgebühren für eine
Skiausrüstung etc.). Von den Leistungen ausgenommen ist das Taschengeld.
Lernförderung
Voraussetzung: Ihr Kind besucht eine allgemeinbildende oder
berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet. Die schulischen Angebote ergänzender
Lernförderung sind ausgeschöpft oder es fehlt ein entsprechendes
Angebot.
Leistung aus dem Bildungspaket: Die Höhe der Vergütung richtet sich
nach dem konkreten Umfang der benötigten Lernförderung und den
ortsüblichen Sätzen.
Schülerbeförderung
Voraussetzung: Ihr Kind ist unter 25. Jahre und Schüler/Schülerin einer
allgemeinen oder berufsbildenden Schule. Die Entfernung zwischen Wohnung
und nächstgelegener Schule (für den gewünschten Schulabschluss ) ist
größer als:
2 km Klasse 1 - 4 (Primarstufe), 3,5 km Klasse 5 -10 (Sekundarstufe I),
5 km ab Klasse 11 (Sekundarstufe II). Die Kosten werden nicht durch
Dritte übernommen und die Kosten können aus eigenen Mitteln nicht
beglichen werden.
Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme des Eigenanteils. Dieser muss
berechnet werden.
Sie haben noch Fragen oder finden, dass das viel zu viel Text ist? Dann
machen
Sie es kurz und einfach und nehmen Kontakt zum Stellwerk Hilden auf. Die
Kolleginnen und Kollegen aus dem Stellwerk beraten Sie gern umfassend
zu dem Thema.
Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ihre Anträge im
Stellwerk
Hilden stellen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) können Anträge auf Bildung und
Teilhabe beim Jobcenter Mettmann-aktiv stellen:
Jobcenter Mettmann-aktiv
Geschäftsstelle Hilden
Hochdahler Str. 14
40721 Hilden
Tel.: 02104-14163-0.
Antragsformular
Bescheid Gmehr
Antragsformular
Bescheid Grundsicherung
Bescheid Wohngeld
Bescheid Kinderzuschlag oder
Bescheid von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Stadt Hilden
III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Montags nur nach Absprache. Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 1... mehr
Montags nur nach Absprache. Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitags nur nach Absprache.
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
But@hilden.de
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Freigabe Final
Bedarf für Bildung und Teilhabe
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für... mehr
OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Sozialamt, Jugendamt, Landschaftsverbände, Jobcent... mehr
Einwohner- und Meldeamt, Sozialamt, Jugendamt, Landschaftsverbände, Jobcenter
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie St... mehr
Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Ministerium f... mehr
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Bildung und Teilhabe (BuT): OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: L... mehr
Bildung und Teilhabe (BuT): OZG-Leistung Bedarf für Bildung und Teilhabe: Leika-Leistung Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. We... mehr
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Wenn Sie keinem Mitgliedstaat der EU angehören und in der Bundesrepublik
Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
finanzielle und materielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beantragen. Diese Leistungen sollen Sie unterstützen, die notwendigen
Bedarfe des täglichen Lebens zu decken.
Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerber, AsylbLG, Baby-Erstausstattung, B... mehr
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragenmehr
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen
Sach- und/oder Geldleistungen für Leistungen zur Deckung des
notwendigen Bedarfs
Richtet sich an Ausländer mit Aufenthalt im Bundesgebiet und
bestimmter Aufenthaltsgestattung/-erlaubnis/Duldung/vollziehbarer
Ausreisepflicht
Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Sonstige Leistungen für besondere Bedürfnisse von Kindern und Erfüllung
von Mitwirkungspflichten
Einkommen und Vermögen der in einem Haushalt lebenden
Familienmitglieder sind auf
gebraucht Bei Geldleistungen: Höhe der Leistung abhängig von Alter und
Familiensituation
Zuständige Behörde: abhängig vom Bundesland; örtliche
Zuständigkeit nach Verteilung, Zuweisung, Wohnsitzauflage,
Aufnahmeeinrichtung oder tatsächlichem Aufenthaltsort
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Wenn Sie keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich im Bundesgebiet aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannten Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstigen Leistungen.
Die Grundleistungen decken den notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das heißt zum Beispiel Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsgüter. Außerdem sind Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern soll.
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt ergänzen zusätzlich Mehrbedarfe für werdende Mütter. Das kann zum Beispiel Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung sein.
Die Sonstigen Leistungen richten sich insbesondere an spezielle Fälle. Das können besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern sein, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder. Auch möglich sind Leistungen bestimmte Dolmetscherkosten und Kosten für die Beschaffung eines Passes.
Die Leistungen sind möglich, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht oder nicht ausreichend ist und Sie keine Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie nicht allein wohnen, werden die Einkünfte von Familienmitgliedern, mit denen Sie zusammenwohnen, berücksichtigt. Als Familienmitglieder gelten in diesem Zusammenhang Ihr Lebenspartner oder Ehegatte, beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ehegattin, sowie (minderjährige) Kinder. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können als Sach- oder Geldleistungen erbracht werden. Abhängig von Ihrer Wohnsituation und dem Ort, an dem Sie sich aufhalten, können sich die gewährten Leistungen in Art und Höhe unterscheiden. Die Auszahlung ist neben der Auszahlung als Sach- oder Geldleistung auch in Form von Wertgutscheinen oder anderweitig möglich. Ob die Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgt, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalles ab. Die Höhe der gewährten Leistungen werden regelmäßig angepasst und sind nach dem Alter und der Wohnsituation gestaffelt.
Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und Sie halten sich im Bundesgebiet auf. Sie erfüllen eines der folgenden Kriterien
Sie haben eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
Sie wollen über einen Flughafen einreisen und die Einreise
ist (noch) nicht gestattet.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 (1), 24,
oder 25 (4) S. 1 AufenthG.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5),
sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch
nicht 18 Monate zurückliegt.
Sie haben eine Duldung nach § 60a AufenthG.
Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig.
Sie sind Ehegatte, Lebenspartner:in oder minderjähriges Kind
der zuvor genannten Personen.
Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 AsylG oder
einen Zweitantrag nach § 71a AsylG.
Sie haben Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen können,
aufgebraucht oder dieses ist nicht ausreichend zur Sicherstellung des
Lebensunterhalts.
Wenn Sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind, stehen Sie zur
Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.
Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGBII) oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Bei Antragstellung in einer kommunalen Behörde, müssen Sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Kommune haben oder dieser zugewiesen
sein.
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt
werden. Es empfiehlt sich einen persönlichen Termin zur Beratung mit
Ihrer zuständigen Stelle zu vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte
alle erforderlichen Unterlagen mit.
Füllen Sie den Antrag auf Leistungen aus und reichen ihn
möglichst vollständig ein.
Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt
Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid
von Ihrer zuständigen Behörde.
Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen
Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
In beiden Fällen enthält der Bescheid die Ursachen der
Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit
enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch erheben. Dazu ist eine
Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie ein Rechtsmittel einlegen
können.
Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlenden
Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum werden Ihnen
die Ihnen zustehenden Leistungen durch den zuständigen Träger in der
Regel am Monatsanfang zur Verfügung gestellt.
Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde
mitzuteilen.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfal... mehr
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
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Die von der zuständigen Behörde für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
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Formloser Antrag
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Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht machen, kann die Auszahlung der Leistungen gestoppt werden. Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet werden. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, zur Verfügung gestellte Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen oder Integrationskurse zu besuchen. Bei unbegründeter Ablehnung besteht nur Anspruch auf verminderte Leistungen.
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Stadt Hilden
III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
asyl@hilden.de
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+49 2103 72-15671
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+49 2103 72-1000
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Freigabe Final
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Le... mehr
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Sta... mehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen na... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung
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Stadt Hilden
III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Le... mehr
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Sta... mehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen na... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Grundleistungen
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Stadt Hilden
III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Le... mehr
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Grundleistungen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Grundleistungen (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Sta... mehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen na... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Grundleistungen
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Kr... mehr
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
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Stadt Hilden
III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl
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Am Rathaus
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Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Le... mehr
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Sta... mehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen na... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistung... mehr
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen
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Stadt Hilden
III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl
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Am Rathaus
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Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Arbeit & Ruhestand
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Le... mehr
OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Sta... mehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen na... mehr
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen
diverse Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
99089003034004
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Wenn Sie sich von Lärm gestört fühlen, können Sie dies bei der Ordnungsbehö... mehr
Wenn Sie sich von Lärm gestört fühlen, können Sie dies bei der Ordnungsbehörde anzeigen. Diese wird dann prüfen, ob sie einschreiten und gegen den Lärmverursacher tätig werden kann.
Lärmbelästigung, Ruhestörung, Laubbläser, Feier, Party, Musik, Hundegebell,... mehr
Wenn Sie sich von Lärm gestört fühlen, können Sie dies bei der Ordnungsb... mehr
Wenn Sie sich von Lärm gestört fühlen, können Sie dies bei der Ordnungsbehörde anzeigen. Diese wird dann prüfen, ob die Ordnungsbehörde einschreiten und gegen den Lärmverursacher tätig werden kann, eine andere Behörde/Stelle für die Bearbeitung zuständig ist oder ob die Angelegenheit im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes geklärt werden muss.
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Übermäßiger Lärm ist für den Menschen schädlichmehr
Übermäßiger Lärm ist für den Menschen schädlich, jedoch in der heutigen Zeit kaum wegzudenken. Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die das Zusammenleben regeln.
Die bekanntesten Lärmbestimmungen mit alltäglichem Bezug sind:
Rasenmäher dürfen an Werktagen (also auch samstags) in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Laubsauger/-bläser und Freischneider dürfen werktags nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. In den übrigen Zeiten und an Sonn- und Feiertagen müssen alle lärmintensiven Geräte im Schuppen bleiben und dürfen nicht im Freien betrieben werden (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BlmSchV). Diese eingeschränkten Betriebszeiten finden gemäß der Verordnung in ausgewiesenen Wohngebieten Anwendung. Sie gelten nicht für Kerngebiete (z.B. Innenstadt), Misch- und Gewerbegebiete.
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 1 LImschG).
Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird (§ 12 LImschG).
So vielfältig die Lärmbelästigungen sein können, so vielfältig sind die dazugehörigen Vorschriften und die für die Überprüfung und Durchsetzung dieser Vorschriften zuständigen Behörden. Je nach Art des Lärms kann die Ordnungsbehörde, eine andere Abteilung der Stadt Hilden oder einer anderen Behörde (z.B. Kreis Mettmann) zuständig sein.
Grundsätzlich kann die Ordnungsbehörde aber als erste Anlaufstelle bei verhaltensbezogenen Lärm fungieren. Verhaltensbezogener Lärm liegt vor, wenn der Lärm von Menschen oder Tieren ausgeht und durch deren Verhalten verursacht wird. Lärm, der von Maschinen oder (fest verbauten) Geräten auf/an gewerblichen Grundstücken ausgeht, nennt man anlagenbezogener Lärm. In solchen Fällen verursacht also ein Gerät/eine Maschine den Lärm und nicht eine Person die es bedient, z.B. Lärm von einer Lüftungsanlage einer Gaststätte. In solchen Fällen ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann (uib@kreis-mettmann.de) zuständig. Anzeigen zu anlagenbezogenen Lärm möchten daher direkt nach dorthin gerichtet werden. Außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde steht Ihnen auch die Polizei als Ansprechpartner bei Lärmbelästigungen zur Verfügung. Insbesondere wenn es darum geht, eine Belästigung in den Nachtstunden zu beenden.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail, mehr
Die Anzeige kann formlos per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Zur Prüfung der oftmals in den Vorschriften geforderten Übermäßigkeit bzw. Erheblichkeit einer Belästigung ist der Anzeige neben den bekannten Angaben zum Verursacher des Lärms ein mindestens über mehrere Tage geführtes Lärmprotokoll beizufügen. Dieses Protokoll sollte folgende Angaben enthalten:
Datum und Uhrzeit (von-bis) der Lärmbelästigung
Art der Lärmbelästigung (z.B. laute Musik mit offenem Fenster)
Bemerkungen wie z.B. "Polizei um 23.45 Uhr informiert, um 23.55 Uhr vor Ort"
Sollten mehrere Personen das Lärmprotokoll gemeinschaftlich geführt haben, ist zusätzlich bei jeder protokollierten Belästigung der Name des/der Zeug*in anzugeben.
Die Ordnungsbehörde hat für alle Ordnungswidrigkeitenverfahren die Beweisla... mehr
Die Ordnungsbehörde hat für alle Ordnungswidrigkeitenverfahren die Beweislast, das bedeutet, dass die Behörde dem Verursacher beweisen muss, dass er sich ordnungswidrig verhalten hat. Das geht nur, wenn die Person, welche die Lärmbelästigung wahrgenommen und angezeigt hat, dies auch bezeugt. Um überhaupt ein Verfahren durchführen zu können, ist es also erforderlich, dass Anzeigende bereit sind, für das Verfahren als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
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Nach Eingang einer Lärmanzeige wird die Ordnungsbehörde prüfen, ob eine ... mehr
Nach Eingang einer Lärmanzeige wird die Ordnungsbehörde prüfen, ob eine gesetzliche Ermächtigung für ein Einschreiten der Ordnungsbehörde vorliegt. Wir aufgrund des in der Anzeige geschilderten Sachverhaltes festgestellt, dass eine andere Behörde zuständig ist, erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Kann die Ordnungsbehörde einschreiten, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen im Anschluss jedoch keine detaillierten Informationen zum Verfahrensstand an die anzeigende Person mitgeteilt werden.