Here you can select the number of cards to be placed in a row for each of supported screen resolutions. Your current resolution is highlighted in this way.
Wenn Sie mit etwas in der Stadt nicht zufrieden
sind, können Sie uns da... mehr
Wenn Sie mit etwas in der Stadt nicht zufrieden
sind, können Sie uns das hier mitteilen. Auch Ideen und Anregungen können Sie
hier an uns senden. Wenn Sie mit etwas besonders zufrieden sind, freuen wir uns
auch über Ihr Lob.
Mängelmelder, Kontakt, Kontaktformular, Beschwerden, Anregungen, Vorschläge... mehr
Über den Mängelmelder können Beschwerden, Anregungen,
Vorschläge und L... mehr
Über den Mängelmelder können Beschwerden, Anregungen,
Vorschläge und Lob u.a. zu folgenden Themen mitgeteilt werden:
Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum
Lärm/Staub - Beschwerde über eine Baustelle
Lichtbelästigung - Beschwerde
Schadensbeseitigung an öffentlichen
Einrichtungen
Störung von öffentlichen Uhren
Störung von Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen
Straßenreinigung
Straßenschäden
Verunreinigungen an
Straßenentwässerungseinrichtungen
Wilder Müll
Die Stadt ist nur für Gemeindestraßen zuständig, nicht für Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Störungen
von Straßenbeleuchtung können der swb Beleuchtung GmbH gemeldet werden. Die
Kontaktdaten finden Sie unter „Weiterführende Informationen“. Stromausfälle melden Sie bitte direkt an die Stadtwerke Hilden.
Teilen Sie uns hier Beschwerden, Anregungen,
Vorschläge und Lob mit.
Sie können uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge,
aber auch Lob ... mehr
Sie können uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge,
aber auch Lob mitteilen. Teilen Sie uns beispielsweise mit, wenn Ihnen Schäden oder
auch Graffitis an öffentlichen Einrichtungen auffallen, Sie wilden Müll
bemerken oder Straßenschäden melden wollen. Sie können uns auch Störungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
und Straßenschäden mitteilen. Beachten Sie bitte, dass die Stadt Hilden nur für
Gemeindestraßen zuständig ist, nicht also für Autobahnen, Bundesstraßen
und Landstraßen. Störungen von Straßenbeleuchtung können Sie der swb
Beleuchtung GmbH melden. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Weiterführende
Informationen“.
Sie können gerne z.B. Bilder beifügen, die Ihr Anliegen
näher erläutern... mehr
Sie können gerne z.B. Bilder beifügen, die Ihr Anliegen
näher erläutern.
NULL
NULL
Ihr Anliegen wird zentral (im Bürgermeisterbüro)
entgegengenommen und v... mehr
Ihr Anliegen wird zentral (im Bürgermeisterbüro)
entgegengenommen und von hier an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Behebung von Mängeln bzgl. Straßen, Gehwegen,
Verkehrszeichen etc. übernimmt beispielsweise das Tiefbau- und Grünflächenamt.
Schäden an öffentlichen Einrichtungen, wie auch Graffitis, Müll etc. werden vom zentralen Bauhof beseitigt. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch, es wird im
Einzelfall geprüft, wohin Ihr Anliegen weitergeleitet wird. Sie erhalten Nachricht
über Fortschritt und Erledigung Ihres Anliegens vom Bürgermeisterbüro
oder der zuständigen Stelle, die sich dem Anliegen angenommen hat.
Melden Sie Ihre Mängel über den Mängelmelder der Stadt Hilden im Beteiligungsportal NRW. Diesen erreichen Sie über folgenden Link Mängelmelder - Beteiligungsportal NRW. Sie werden auf eine sichere Seite weitergeleitet und können dort anonym Ihre Meldung machen.
Anregungen, Lob, Kritik und Vorschläge, können Sie uns weiterhin über das Kontaktformular auf unser Homepage mitteilen.
Störungen der Straßenbeleuchtung Bei Störungen der B... mehr
Störungen der Straßenbeleuchtung Bei Störungen der Beleuchtung wenden Sie sich gerne an die SPIE-SAG:
Wenn Störungen innerhalb einer Woche nach Ihrer Meldung nicht beseitigt sind, melden
Sie das bitte werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter +49 2103 72-1481 oder +49 2103
72-1484.
Im Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die bei einer ans... mehr
Im Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind.
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Europawahl, Kommun... mehr
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Berichtigung, Einsicht gewähren, Eintragung, als Rückkehrer, von im Ausland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
Das Wählerverzeichnis ist eine Grundlage für die Durchführung einer Wahl. Es enthält alle Personen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind. Anhand des Wählerverzeichnisses wird kontrolliert, wer wahlberechtigt ist. Ebenso dient es zur Kontrolle, wer bereits gewählt hat. In Deutschland werden Wahlberechtigte grundsätzlich automatisch nach den Daten der Meldebehörden ins Wählerverzeichnis eingetragen.
NULL
In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen W... mehr
In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin (z.B. § 16 Bundeswahlordnung, § 15 Europawahlordnung) angelegt. Von Amts wegen wird ins Wählerverzeichnis eingetragen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist und in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet ist. Die Wahlberechtigten können in einer bestimmten Frist, üblicherweise an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das Wählerverzeichnis einsehen. Die Einsicht in andere Daten als die zur eigenen Person ist aber nur möglich, wenn mögliche Fehler im Wählerverzeichnis glaubhaft gemacht werden.
Wer nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses in eine andere Gemeinde des Wahlgebietes umzieht, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde und wird nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde aufgenommen. Wohnungslose und (sofern wahlberechtigt) Auslandsdeutsche werden nur auf rechtzeitigen Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben, können ihr Wahlrecht ausüben. Von Ausnahmefällen abgesehen, können wiederum nur ins Wählerverzeichnis eingetragene Personen einen Wahlschein erhalten. Bei Wahlberechtigten, denen ein Wahlschein ausgestellt wurde (normalerweise für die Briefwahl), wird ein Sperrvermerk ins Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Wahlausübung ohne den Wahlschein ist diesen Personen nicht möglich.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils ... mehr
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die gesamte Kommunik... mehr
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die gesamte Kommunikation
zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen,
Bürger*innen über wichtige Themen, Termine und Projekte zu informieren sowie
den Dialog zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu fördern. Die Mitarbeiter*innen
in der Öffentlichkeitsarbeit bereiten Informationen bürgerfreundlich auf,
erstellen dafür beispielweise Broschüren, Flyer oder Videos, kommunizieren und
erklären Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Sie sind Ansprechpartnerinnen
für alle Medien und kommunizieren über die Homepage sowie die städtischen
Social Media-Kanäle, beispielsweise über Bauprojekte, bevorstehende
Veranstaltungen und öffentliche Bekanntmachungen.
NULL
Presse, Pressearbeit
mehr
Die Öffentlichkeitsarbeit informiert die
Bürgerschaft über Projekte und Termine der Verwaltung und ist Ansprechpartnerin
für alle Medien.
Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der... mehr
Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der Grundbesitzabgaben steuer-, gebühren- und abgabenpflichtig. Zu den Grundbesitzabgaben zählen neben der Grundsteuer die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- / Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren.
Grundsteuer Jeder
Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, egal ob er land- und
forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A) oder bebaut / unbebaut ist,
gewerblich genutzt oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).
Die
Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten
Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die
nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Grundsteuer,
indem sie einen Hebesatz (§ 25 Grundsteuergesetz) festlegt, der auf den
Grundsteuermessbetrag angewendet wird.
Für
die Erhebung der Grundsteuer sind kraft Gesetz jeweils die
Eigentumsverhältnisse zum 01.01. eines Jahres maßgeblich. Wird ein Grundstück
im Laufe eines Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer weiterhin bis
zum 31.12. des Jahres grundsteuerpflichtig. Eine Umschreibung auf den
Neueigentümer erfolgt grundsätzlich erst, sobald die entsprechende
Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt übermittelt wird.
Abfallbeseitigungsgebühren Grundlage
für die Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren ist die Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung) in Verbindung
mit der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.
Das
Mindestrestmüllvolumen bei Wohngrundstücken beträgt für jede auf dem Grundstück
angemeldete Person 15 Liter / Woche, wenn keine Bio-Tonne genutzt wird. Wenn
auf dem Grundstück eine / mehrere Bio-Tonne(n) genutzt wird / werden oder die
auf dem Grundstück anfallenden organischen Garten- und Küchenabfälle in
geeigneter Weise (Lattenkomposter / geschlossene Kompostersysteme) und
ausreichender Menge auf dem Grundstück kompostiert werden, ist eine Reduzierung
des Mindestrestmüllvolumens je Person bis auf 10 Liter / Woche zulässig.
Werden
Restmüll- und Biomüllgefäße durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden
ausgetauscht oder geliefert, sind diese i.d.R. mit den jeweils aktuellen
Müllmarken versehen.
Die
"gelbe Tonne" finanziert sich über das Duale System Deutschland. Es
besteht hierzu keine Gebührenpflicht. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt
über die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH. Bestellungen von gelben Tonnen und Änderungen diesbezüglich sind unmittelbar
mit dem Dienstleister RMG abzustimmen.
Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren Grundlage
für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist die
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Die
Gebühren werden für das Reinigen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage erhoben, sofern
die Reinigung durch die Stadt vorgenommen wird. Die Reinigung der Gehwege, ist
auf die Eigentümer, der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke,
übertragen worden. Vereinzelt gibt es auch Straßen, bei denen die
Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege, sondern auch für die Fahrbahn auf
die Anlieger übertragen wurde.
Seit
2012 wird neben der Straßenreinigungsgebühr noch eine zusätzliche
Winterdienstgebühr für die Räumung von Schnee und das Streuen von Salz erhoben.
Je nach Kategorisierung der Straße werden die Straßen häufiger von Schnee geräumt
und mit Salz gestreut.
Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren Grundlage
für die Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist die
Entwässerungssatzung der Stadt Hilden sowie die zugehörige Gebührensatzung.
Wird
ein Grundstück verkauft, wird im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung der
Neueigentümer auch gebühren- und abgabenpflichtig. In der Regel geschieht dies
zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Kalenderjahrs.
Niederschlagswassergebühren Die
Niederschlagswassergebühren berechnen sich anhand der an dem Kanal
angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksfläche. Zu dieser
Grundstücksfläche zählen auch überbaute Grundstücksflächen, wie Dachüberstände
oder Vordächer. Ebenfalls zählen hierzu alle betonierten, asphaltierten, gepflasterten,
plattierten oder mit anderen wasserundurchlässigen Materialien befestigten
Flächen, soweit nicht in der bebauten bzw. überbauten Fläche enthalten.
Schmutzwassergebühren Die
Schmutzwassergebühren werden nach der Menge des verbrauchten Frischwassers
berechnet, das der Abwasseranlage zugeführt wird. Der Abrechnungszeitraum für
den Schmutzwassergebührenbescheid richtet sich nach dem Ableseturnus der
Stadtwerke Hilden GmbH für das Frischwasser.
Zur
Ermittlung der Abwassermenge wird die von den Stadtwerken und aus eigenen
Versorgungsanlagen entnommene Frischwassermenge übernommen. Sogenannte
Wasserschwundmengen können auf Antrag in Abzug gebracht werden, wenn
verbrauchtes Frischwasser nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Anträge
auf Abzug der Wasserschwundmengen sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach
Erhalt des jeweiligen Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich mit
entsprechendem Nachweis (Foto des aktuellen Zählerstands) zu stellen.
Der
Gebühren- und Abgabenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis
durch eine auf seine Kosten eingebaute und messrichtig funktionierende
Messvorrichtung zu führen. Als Messvorrichtung ist ausschließlich ein
messrichtig funktionierender, geeichter und fest installierter Zwischenzähler
zulässig. Die Stadt ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der
Messvorrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Wasser(zwischen)zähler müssen alle
sechs Jahre neu geeicht oder durch einen neuen zulässigen ersetzt werden. Kann
der Nachweis über Wasserschwundmengen nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt
werden, kann die Wasserschwundmenge nicht in Abzug gebracht werden.
Ein
zusätzlicher Wasser(zwischen)zähler wird mittels Anmeldeformular bei der Stadt
angemeldet. Der Anmeldung ist ein Foto des Zählers beizufügen, auf dem die
Zählernummer sowie das Eichdatum zu erkennen sind. Des Weiteren ist ein Foto
beizufügen, auf dem ersichtlich ist, wo der Zwischenzähler eingebaut ist.
Der
Antrag auf Absetzung der Wasserschwundmengen kann innerhalb der Antragsfristen
per E-Mail an steueramt@hilden.de oder postalisch an Stadt Hilden, Amt für
Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden gesendet werden.
Übernahme von
Grundbesitzabgaben Mit der Erklärung zur Übernahme von Grundbesitzabgaben können sich
Käufer und Verkäufer eines Objekts durch Unterschrift einverstanden erklären,
dass die Grundbesitzabgaben einschließlich der Grundsteuer bereits auf den
Käufer umgeschrieben werden. Diese innerjährliche Umschreibung erfolgt ohne
Vorlage einer Zurechnungsfortschreibung des zuständigen Finanzamts. Der von
beiden Parteien unterzeichneten Erklärung ist eine Kopie des Grundbuchs oder
Kaufvertrags beizufügen.
Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaig... mehr
Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen.
NULL
mehr
Für die Vorauszahlungen und Abrechnungsbeträge der Schmutzwassergebühren gelten die im Gebührenbescheid genannten Fälligkeiten.
Die Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienst- sowie Niederschlagswassergebühren werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.
NULL
NULL
NULL
NULL
Ausführungen
und Bestimmungen zu den geeigneten Messe... mehr
Ausführungen
und Bestimmungen zu den geeigneten Messeinrichtungen sind den folgenden
Grundlagen zu entnehmen:
Gesetz über das
Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre
Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (MessEG)
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von
Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV) zu
entnehmen.
Kontakt zur Bestellung und Änderung von gelben Tonnen: Dienstleister RMG
NULL
NULL
Stadt Hilden
IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben
Offene Sprechzeiten mehr
Offene Sprechzeiten Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbe... mehr
Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbeiträge etc.) empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Hierfür können Sie der Stadtkasse ein Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.
NULL
NULL
Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung ... mehr
Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung entnehmen können.
Dieses ist in der Regel 9 bis 11-stellig numerisch, wobei nach der 6. und der 8. Ziffer eine Trennung durch einen Schrägstrich erfolgt:
Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu lei... mehr
Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu leisten, die sich aus dem Bescheid oder der Rechnung ergibt.
Befreiungen Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.
Ermäßigungen Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen e... mehr
Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden.
NULL
Stadt Hilden
IV-20.3 Amt für Finanzservice - Zentrale Buchhaltung
§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsg... mehr
§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - Bes... mehr
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW
BestG NRW
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Urnen- und Leichenumbettung
H32001
NULL
Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der O... mehr
Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde möglich.
Umbettung, Friedhof, Sarg, Urne, Leiche, Asche
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben we... mehr
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Person bestattet worden ist, dies genehmigt.
NULL
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben we... mehr
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der/die Verstorbene bestattet worden ist, dies die Genehmigung dazu erteilt. Die Genehmigung kann zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein ganz besonderer Grund liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt.
Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweise... mehr
Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweisen:
Name und Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person
aktueller Bestattungsort (Friedhof, Grabnummer)
zukünftiger Bestattungsort
zustellfähige Anschrift der/des Antragsteller*in
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes
ggfs. Nachweis über die Verfügungsberechtigung der aktuellen Grabstelle
Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Gr... mehr
Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein solcher Grund liegt nach der aktuellen Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde der/des Verstorbenen besser wahrt und/oder ihrem/seinem Willen entspräche.
Sie können einen Nachweis über Ihre aktuell angemeldeten Wohnsitze im Bürgerbüro beantragen
Einfache Meldebescheinigung
Kann online beantragt werden, folgen Sie entsprechendem Link (nicht für Vorlage beim Standesamt, ausländische Konsulate oder Rentenversicherungsträger, hier wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt), bitte geben Sie den Verwendungszweck an (z.B. Bank)
Online-Beantragung ab 16 Jahren möglich.
Für Minderjährige (persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich) müssen die Erziehungsberechtigte den Antrag im Bürgerbüro persönlich stellen und der 2. Elternteil muss schriftlich zustimmen.
Weitere Informationen zur Meldebescheinigung finden Sie im Volltext.
NULL
Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn... mehr
Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Hilden gemeldet sind. Diese dient gegenüber Dritten als Nachweis der Anmeldung.
Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminabsprache erhalten oder online beantragen, indem Sie entsprechendem Link folgen. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung, die Sie online beantragen können, lediglich die einfache Meldebescheinigung ist. Diese wird bei folgenden Stellen nicht anerkannt: Konsulate, Standesamt, Rentenversicherung
Sollten Sie für diese Stellen eine Meldebescheinigung benötigen oder Sie sich nicht sicher sind, ob die einfache Meldebescheinigung ausreicht, kontaktieren Sie uns gerne. Beachten Sie außerdem, dass die online-Meldebescheinigung nur für Personen gilt, die aktuell in Hilden wohnhaft gemeldet sind. Sollten Sie bereits verzogen sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Einwohnermeldeamt in Ihrer Stadt.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
Doktorgrad
Geburtsdatum
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden und enthält neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgenden Daten:
frühere Namen
Ordensnamen, Künstlernamen
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
Geschlecht
den gesetzlichen Vertreter
derzeitige Staatsangehörigkeiten
rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaf im Ausland auch den Staat
den Ehegatten oder Lebenspartner
minderjährige Kinder
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweis, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte
einfache und erweiterte Meldebescheinigungen kosten jeweils EUR 9,00
bei Bezug von Bürgergeld oder für Inhaber des Itterpasses kostenfrei (Leistungsbescheid/Itterpass sind zwingend vorzulegen)
NULL
die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt bei persönlicher Vor... mehr
die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt bei persönlicher Vorsprache.
Wenn die Meldebescheinigung online beantragt wird, wird diese per Post zugestellt.
Wenn die Meldebescheinigung schriftlich per Post oder eMail beantragt wird, wird die Meldebescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugestellt.
NULL
keine
NULL
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebesch... mehr
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können. Für eine Betreuerin oder einen Betreuer reicht eine Vorsorgevollmacht ebenfalls für eine Beantragung aus - auch wenn die Betreuerin oder der Betreuer nicht beim Amtsgericht eingetragen sind (speziell für Pflegebedürftige, deren Ausweis abgelaufen ist).
NULL
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Le... mehr
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
NULL
Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartne... mehr
Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.
Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, ... mehr
Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland: die Geburtsurkunden
bei Geburt der Lebenspartner im Ausland: die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft: Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften – zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften
im Falle einer früheren Ehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deut... mehr
Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
deutsche Staatsangehörige
Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
jeder Lebenspartner
sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder
Nachbeurkundung 110,- €
NULL
NULL
NULL
keine
NULL
NULL
NULL
NULL
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 ... mehr
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
An den Hildener Bahnhöfen können Sie eine Fahrradbox mieten, in der Sie Ihr... mehr
An den Hildener Bahnhöfen können Sie eine Fahrradbox mieten, in der Sie Ihr Fahrrad sicher unterbringen können.
Fahrradbox, Drahtesel, Bike, Ride, Bike and Ride, Bike-and-Ride, pendeln, P... mehr
Fahrradbox, Drahtesel, Bike, Ride, Bike and Ride, Bike-and-Ride, pendeln, Pendler, Bahnhof, Bahnhöfe, Stau, Fahrrad, Pedelec
Über 18.000 Hildener Bürgerinnen und Bürger fahren zum Arbeiten oder Stu... mehr
Über 18.000 Hildener Bürgerinnen und Bürger fahren zum Arbeiten oder Studieren in die Nachbarstädte, etwa genauso viele Menschen pendeln tagtäglich nach Hilden. Angesichts von Dauerstau auf Autobahnen und Parkplatzmangel in den Städten sind Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr für viele eine attraktive Alternative. Deshalb gibt es gleich mehrere Bike-and-Ride-Anlagen in Hilden. Sie bieten Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Regen.
Standorte In Hilden gibt es derzeit 180 Fahrradboxen, in denen Pendlerinnen und Pendler ihre Drahtesel sicher verschließen können. 67 von ihnen stehen am Bahnhof, 113 am S-Bahnhof Hilden-Süd.
NULL
NULL
keine
NULL
Eine Fahrradbox kann sowohl jährlich für insgesamt 40 Euro als auch mona... mehr
Eine Fahrradbox kann sowohl jährlich für insgesamt 40 Euro als auch monatlich für je 3,50 Euro gemietet werden. Bei Mietbeginn fällt eine einmalige Kaution von 50 Euro an.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert wer... mehr
Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen.
NULL
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname ein... mehr
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:
Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.
NULL
NULL
Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispiel... mehr
Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:
Geburtsurkunde Kind
Personalausweise oder Reisepässe
Eheurkunde
Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
Einwilligungserklärung des Ehepartners
Sorgerechtsnachweis
Einwilligungserklärung des Kindes
Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.
NULL
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesam... mehr
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt ab... mehr
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
NULL
keine
keine
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 ... mehr
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tät... mehr
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen. In diesem Fall benötigen Sie die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese können Sie bei der Einrichtung, für die Sie tätig sein wollen, abgeben. Die Einrichtung kann das Führungszeugnis für Sie beantragen.
NULL
NULL
NULL
Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedene... mehr
Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedenen Varianten und deren Beantragung erhalten Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.
Informationen für natürliche Personen
Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese muss
von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben und
von der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterschrieben und gestempelt werden.
Ihnen stehen dann folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie beantragen Ihr Führungszeugnis mit der Bescheinigung selbst. Alle Informationen hierzu finden Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.
Die Bescheinigung verbleibt bei der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Sie bevollmächtigen diese, für Sie das Führungszeugnis zu beantragen. Durch Sie ist dann nichts weiter zu veranlassen. Ob die Einrichtung diese Möglichkeit anbietet, klären Sie bitte direkt mit dieser.
Informationen für ehrenamtliche Einrichtungen
Um den Aufwand für die Beschaffung von Führungszeugnissen für Ihre ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten, ermöglicht die Stadt Hilden es Ihnen, Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
Die Bescheinigung, die unter "Anträge & Informationen" zu finden ist, lassen Sie sich von Ihren Ehrenamtlichen ausgefüllt und unterschrieben vorlegen und unterschreiben und stempeln diese selbst als Einrichtung. Ferner lassen Sie sich von den Ehrenamtlichen bevollmächtigen, bei der Stadt Hilden ein Führungszeugnis für die Tätigkeit bei Ihnen zu beantragen.
Kontaktieren Sie dann das Bürgerbüro unter den angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Sie erhalten einen Termin, um die benötigten Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der ehrenamtlich tätigen Person
Bevollmächtigung der gemeinnützigen Einrichtung (FORM??? rechtsgeschäftliche Vollmacht überhaupt möglich?)
NULL
Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit i... mehr
Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann mit der Bescheinigung der Einrichtung gebührenfrei ausgestellt werden.
NULL
Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwi... mehr
Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.
mehr
Keine.
NULL
NULL
NULL
Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt... mehr
Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt abgedeckt ist.
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über... mehr
Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden belegen, dass diese Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben und liefern wichtige Daten wie Namen, Geburtsdaten und weitere Informationen. Personenstandsurkunden sind oft erforderlich, um bestimmte rechtliche Angelegenheiten zu regeln, wie zum Beispiel die Beantragung von Ausweisen, die Eheschließung oder die Regelung von Erbschaften.
Über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen" können Sie Urkunden direkt online bestellen.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Online-Formular, Standesamt,... mehr
Hier haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach Personenstandsurkunde... mehr
Hier haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach Personenstandsurkunden beim Standesamt zu bestellen. Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden.
Die Bestellung erfolgt über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen". Sie können die benötigten Personenstandsurkunden bequem von zu Hause oder von unterwegs aus bestellen. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Bestellprozess und stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig erfasst werden.
Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang (pro Register) hergestellt wird: 8,- EUR
Für zweckgebundene Personenstandsurkunden zur Vorlage bei
der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei anderen gesetzlichen
Versicherungen fallen keine Verwaltungsgebühren an. Falls Sie eine derartige Personenstandsurkunde benötigen, stellen Sie bitte Ihren
Antrag per E-Mail an urkunden@hilden.deund fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Vorder- und
Rückseite Ihres Personalausweises bei.
mehr
Um das Online-Formular zur
Bestellung Ihrer Personenstandsurkunden zu nutzen, klicken Sie einfach auf den
Link unter "Anträge & Informationen". Sie werden auf eine sichere
Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre Angaben eingeben können.
Wir haben unseren Bestellprozess
hinsichtlich des Zahlungsvorganges auf Vorkasse umgestellt.
Sie erhalten am Ende des Prozesses eine Übersicht über die von
Ihnen bestellten Urkunden nebst Zahlungshinweis. Dieser enthält die zu zahlende Summe und die
Zahlungsdaten. Nach Zahlungseingang bearbeiten und
versenden wir die von Ihnen bestellten Urkunden so schnell wie möglich.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Telefonische Erreichbarkeit mehr
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, de... mehr
In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, dem Ordnungsamt Falschparker zu melden. Sie treten dann in den folgenden Verfahren als Zeuge auf.
NULL
NULL
Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung f... mehr
Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Das Foto laden Sie im Online-Formular hoch, Datum und Uhrzeit müssen aus den Dateieigenschaften erkennbar sein.
NULL
NULL
Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular
Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist die Führerscheinstelle bei... mehr
Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist die Führerscheinstelle beim Kreis Mettmann.
Über den Link unter "Anträge & Informationen" gelangen Sie auf die Homepage des Kreis Mettmann. Dort finden Sie umfangreiche Informationen, alle Formulare und teils die Möglichkeit Anträge online zu stellen.
Führerscheinanträge können außerdem hier im Bürgerbüro gestellt werden, die Anträge werden dann an den Kreis Mettmann weitergeleitet. Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig, dies können Sie über entsprechenden Link unter "Anträge & Informationen" erledigen.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihne... mehr
Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihnen. Das ist bei jeder Stadt in ganz Deutschland der Fall. Zum Beispiel die Adresse an der Sie wohnen. Diese Informationen liegen geschützt in einer Software. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten von Ihnen bei der Stadt Hilden vorliegen, können Sie hierzu einen Antrag stellen.
DSGVO, Melderegister, Auskunft, Datenschutz
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehö... mehr
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.
NULL
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Pers... mehr
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: Die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.
Keine
NULL
NULL
Mit Eingang Ihres Online-Antrags werden die vorliegenden Daten abgefragt un... mehr
Mit Eingang Ihres Online-Antrags werden die vorliegenden Daten abgefragt und Ihnen digital zugesendet.
NULL
NULL
Nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Hinweis: Der Online-Antrag erford... mehr
Nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Hinweis: Der Online-Antrag erfordert Ihre elektronische Identifikation mittels der eID-Funktion (oder BundID) Ihres Personalausweises, damit sichergestellt ist, dass die von Ihnen vorliegenden Daten an Sie versendet werden.
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
§ 18 Abs. 1
Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden
mehr
StrWG
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengas... mehr
Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
H32011
NULL
mehr
Wenn die
Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll,
benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.
Sondernutzung, Außengastronomie
mehr
Wer eine
öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür
eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind
äußerst vielseitig. Unter anderem ist der Betrieb von Außengastronomie
(Aufstellen von Tischen und Stühlen) eine Art der Sondernutzung.
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über
den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.
NULL
mehr
Grundsätzlich
gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung
und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht
dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den
Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine
Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Ein Beispiel für
eine solche Sondernutzung sind zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und
Stühle.
Die
Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die
erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
mehr
Folgende
Angaben müssen bei der Antragstellung gemacht werden:
zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
Bezeichnung der
Örtlichkeit (Aufstellfläche)
Örtlichkeit (z.B. vor
Musterstraße Nr. 11)
Maße der beabsichtigten
Nutzung (Fläche in qm)
Zustellfähige Anschrift
und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s
Zur
Beantragung nutzen Sie bitte das aufgeführte Formular.
mehr
Nur
genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und
ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung
der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der
beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
den Gemeingebrauch
anderer zu stark beeinträchtigen,
die anderen Nutzer
und/oder Anwohner der Straße gefährden,
die Straße übermäßig
verschmutzen oder
das Stadtbild
beeinträchtigen.
mehr
Die monatliche Gebühr der Sondernutzung beträgt 4,82 €
je angefangenem Quadratmeter und Monat (Mindestgebühr 48,16 €).
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Bescheides beträgt 50,00 € für den
ersten und 20,00 € für jeden weiteren Monat.
mehr
Die
Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach
der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen
Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie
widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
5-7 Werktage
mehr
Antragsfrist
mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung
Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, d... mehr
Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die
beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen
wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den
Zuhaus-Service.
NULL
Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder
... mehr
Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder
anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht
selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche
Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre
Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der
Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches
Anliegen.
Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services
bearbeitet werden:
Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen
Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
Je nach Anliegen sind
unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten
vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen.
Anträge von Personalausweisen
Personalausweis,
gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
bei
Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei
nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Ab
dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet
werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital
übermittelt oder durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros im Rahmen der
Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € bei Ihnen zu Hause erstellt
werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur
Übersicht.
Lebensbescheinigung
Personalausweis oder Reisepass zur
Identifikation.
ggfs. Vordruck der Rentenversicherung
An-/Ummeldung Wohnsitz:
Meldeschein (nicht bei Umzug innerhalb
Hildens)
Personalausweis und/oder Reisepass als
Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Wohnungsgeberbestätigung oder
entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Beantragung der Befreiung von der
Ausweispflicht
Nachweis über dauerhafte
Mobilitätseinschränkung oder Unterbringung in einer stationären Einrichtung.
Meldung des Verlustes von
Ausweisdokumenten
Sofern vorhanden ein altes oder
ungültiges Ausweisdokument
Geburtsurkunde
Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen... mehr
Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und
Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages
bestätigt werden.
Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Di... mehr
Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die
aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur
Barzahlungen akzeptiert werden können.
Kosten Personalausweis:
EUR
37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebührenreduzierung
oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der
Personalausweisbehörde.
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsfor... mehr
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular
„Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars
erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg.
Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht
nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere
Info-Hotline.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt,
Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der
Notrufnummer 112. Hier nimmt die örtlich zuständige Rettungsleitstelle Ihr
Hilfeersuchen entgegen und alarmiert die erforderlichen Rettungsmittel (z.B.
Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr).
Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankentransport, Kostensätze und Gebührens... mehr
Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankentransport, Kostensätze und Gebührensatzung Rettungsdienst und Krankentransport, ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kre... mehr
Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kreis
zuständig. Das Notarzteinsatzfahrzeug, welches bei der Feuerwehr der Stadt
Hilden stationiert ist, obliegt dem Kreis Mettmann. Der Regelrettungsdienst
(Rettungswagen und Krankentransportwagen) obliegt der Stadt Hilden. In
Abhängigkeit von der Notfallsituation entsendet die Kreisleitstelle Mettmann
die für den Einsatz vorgesehenen Rettungsmittel (Fahrzeug und dafür
ausgebildetes Rettungsdienstpersonal). Bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B.
Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle) wird der Notarzt direkt mit dem
Rettungswagen zusammen alarmiert.
Wenn Sie einen Krankentransport anmelden möchten, wählen Sie
bitte nicht die Notrufnummer,
sondern die Rufnummer 02104-19222.
NULL
mehr
Der Rettungsdienst ist die professionelle präklinische
medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Er hat die
Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz
von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht
zu helfen und Leben zu retten bzw. Leid zu lindern. Dabei wird unterschieden
zwischen:
dem bodengebundenen Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen
Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
der Luftrettung,
Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller
Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet.
Wenn Sie einen Krankentransport voranmelden möchten,
kontaktieren Sie bitte die Kreisleitstelle Mettmann, die die Transporte im
Kreis koordiniert (erreichbar unter: 02104-19222).
Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten: mehr
Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten:
Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
ggf. Befreiungsbescheid
Transportverordnung
Medikamentenplan
letzter Arztbrief
Auch bei der Notfallrettung können vorliegende Unterlagen
für das ausgebildete Rettungsdienstpersonal sehr hilfreich sein, beispielsweise
ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
Im Idealfall haben Sie ebenfalls folgende weitere Unterlagen vorliegen:
Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
Medikamentenplan und ggf. den letzten Arztbrief aus dem letzten
Krankenhausaufenthalt
NULL
Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krank... mehr
Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.
NULL
NULL
NULL
NULL
Der Rettungsdienst umfasst:
die Notfallrettung, mehr
Der Rettungsdienst umfasst:
die Notfallrettung,
den Krankentransport,
die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei
außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) enthaltenen Regelungen.
Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den
anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den
Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen und wird von
ihnen unterstützt.
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und
Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren
Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der
Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder
Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes
Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten
Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind
Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände
entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche
Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe
erhalten.
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder
sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen,
fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes
Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten haben Vorrang.
Der Rettungsdienst kann Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären
Blutbestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern, soweit sie zur
Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen
sollen.
Neben den pädagogischen, kostenlosen Spielmobileinsätzen, die von der Ab... mehr
Neben den pädagogischen, kostenlosen Spielmobileinsätzen, die von der Abteilung Jugendförderung innerhalb der Spielmobil-Saison angeboten werden, gibt es für Hildener Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit das städtische Spielmobil gegen Entgelt auszuleihen.
Für Kinder-, Bürger-, Straßen-, Familien-, Betriebs- und sonstige Feste stehen neben dem Spielmobil noch weitere Materialien zur Verfügung.
Verleih und Vermietung erfolgt ausschließlich für das Hildener Stadtgebiet.
NULL
NULL
keine
NULL
Die Kosten entnehmen Sie dem Verzeichnis unter "Anträge &... mehr
Die Kosten entnehmen Sie dem Verzeichnis unter "Anträge & Informationen".
Kommt eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Dauerregen etc.) nicht zustande, wird eine Veranstaltungskostenpauschale von 50 % des Mietpreises, höchstens jedoch 100,00 €, erhoben
Bitte nehmen Sie unbedingt zuvor telefonisch Kontakt auf, um... mehr
Bitte nehmen Sie unbedingt zuvor telefonisch Kontakt auf, um Ihren Wunschtermin abzustimmen.
Nutzen Sie anschließend das Antragsformular, um Ihre Mietwünsche verbindlich anzumelden.
Sie erhalten eine Bestätigung und das konkrete Vorgehen wird mit Ihnen abgestimmt.
Nach der Veranstaltung vermerken Sie aufgetretene Schäden und Vorkommnisse, aber auch Feedback zu Material und Mitarbeitenden in der Checkliste.
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und ... mehr
III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und Jugendförderung
Jugendliche, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Budget von 200,- EUR, das für Konzerte, Kino- Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und Platten genutzt werden kann.
Verschiedene Kulturangebote, wie z.B. das städtische Theater-, Comedy- und Konzertprogramm oder der Besuch des Wilhelm-Fabry-Museums, stehen den Jugendlichen durch das Kulturbudget zur Verfügung.