Aktionen #LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
H01001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Beschwerde / Anregung / Vorschlag / Lob H01001 NULL

Wenn Sie mit etwas in der Stadt nicht zufrieden sind, können Sie uns da... mehr

Wenn Sie mit etwas in der Stadt nicht zufrieden sind, können Sie uns das hier mitteilen. Auch Ideen und Anregungen können Sie hier an uns senden. Wenn Sie mit etwas besonders zufrieden sind, freuen wir uns auch über Ihr Lob.

Mängelmelder, Kontakt, Kontaktformular, Beschwerden, Anregungen, Vorschläge... mehr
Mängelmelder, Kontakt, Kontaktformular, Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, Lob, Schaden, Müll, Reinigung, Störung, Meldung, Belästigung, Laternen, Straße, Lärm, Graffiti, Smog, Beleuchtung, Zeichen, Verkehr, Gehweg, Bürgermeisterbüro, Bauhof, Tiefbau, Grünflächen, Verunreinigung

Über den Mängelmelder können Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und L... mehr

Über den Mängelmelder können Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und Lob u.a. zu folgenden Themen mitgeteilt werden:

  • Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum
  • Lärm/Staub - Beschwerde über eine Baustelle
  • Lichtbelästigung - Beschwerde
  • Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen
  • Störung von öffentlichen Uhren
  • Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Straßenreinigung
  • Straßenschäden
  • Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen
  • Wilder Müll

Die Stadt ist nur für Gemeindestraßen zuständig, nicht für Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen.
Störungen von Straßenbeleuchtung können der swb Beleuchtung GmbH gemeldet werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Stromausfälle melden Sie bitte direkt an die Stadtwerke Hilden.

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Teilen Sie uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und Lob mit.

Sie können uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, aber auch Lob ... mehr

Sie können uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, aber auch Lob mitteilen. Teilen Sie uns beispielsweise mit, wenn Ihnen Schäden oder auch Graffitis an öffentlichen Einrichtungen auffallen, Sie wilden Müll bemerken oder Straßenschäden melden wollen.
Sie können uns auch Störungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und Straßenschäden mitteilen. Beachten Sie bitte, dass die Stadt Hilden nur für Gemeindestraßen zuständig ist, nicht also für Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen.
Störungen von Straßenbeleuchtung können Sie der swb Beleuchtung GmbH melden. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Sie können gerne z.B. Bilder beifügen, die Ihr Anliegen näher erläutern... mehr

Sie können gerne z.B. Bilder beifügen, die Ihr Anliegen näher erläutern.

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Ihr Anliegen wird zentral (im Bürgermeisterbüro) entgegengenommen und v... mehr

Ihr Anliegen wird zentral (im Bürgermeisterbüro) entgegengenommen und von hier an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Die Behebung von Mängeln bzgl. Straßen, Gehwegen, Verkehrszeichen etc. übernimmt beispielsweise das Tiefbau- und Grünflächenamt. Schäden an öffentlichen Einrichtungen, wie auch Graffitis, Müll etc. werden vom zentralen Bauhof beseitigt. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch, es wird im Einzelfall geprüft, wohin Ihr Anliegen weitergeleitet wird. Sie erhalten Nachricht über Fortschritt und Erledigung Ihres Anliegens vom Bürgermeisterbüro oder der zuständigen Stelle, die sich dem Anliegen angenommen hat.

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Melden Sie Ihre Mängel über den... mehr

Melden Sie Ihre Mängel über den Mängelmelder der Stadt Hilden im Beteiligungsportal NRW. Diesen erreichen Sie über folgenden Link Mängelmelder - Beteiligungsportal NRW.
Sie werden auf eine sichere Seite weitergeleitet und können dort anonym Ihre Meldung machen.

Anregungen, Lob, Kritik und Vorschläge, können Sie uns weiterhin über das Kontaktformular auf unser Homepage mitteilen.

Störungen der Straßenbeleuchtung
Bei Störungen der B... mehr

Störungen der Straßenbeleuchtung
Bei Störungen der Beleuchtung wenden Sie sich gerne an die SPIE-SAG:

Wenn Störungen innerhalb einer Woche nach Ihrer Meldung nicht beseitigt sind, melden Sie das bitte werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter +49 2103 72-1481 oder +49 2103 72-1484.

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  • Entfernung von Graffiti im... mehr
    • Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum Amt 68 
    • Lärm/Staub - Beschwerde über eine Baustelle Amt 32 
    • Lichtbelästigung - Beschwerde Amt 32 
    • Meldung eines Stromausfalls Stadtwerke Hilden (swh) 
    • Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen 
    • Störung von öffentlichen Uhren Amt 60 
    • Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Amt 66 (SG 66.1) 
    • Straßenreinigung Amt 68
    • Straßenschaden Amt 66 (SG 66.1) / Amt 68 
    • Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Amt 66 (SG 66.1 / SG 66.2) 
    • Wilder Müll Amt 32
Stadt Hilden I-01 Bürgermeisterbüro

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08... mehr

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. buergermeisterbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1103 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H01002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Wählerverzeichnis H01002 NULL

Im Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die bei einer ans... mehr

Im Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind.

Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Europawahl, Kommun... mehr
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Berichtigung, Einsicht gewähren, Eintragung, als Rückkehrer, von im Ausland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

Das Wählerverzeichnis ist eine ... mehr

Das Wählerverzeichnis ist eine Grundlage für die Durchführung einer Wahl. Es enthält alle Personen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind.
Anhand des Wählerverzeichnisses wird kontrolliert, wer wahlberechtigt ist. Ebenso dient es zur Kontrolle, wer bereits gewählt hat.
In Deutschland werden Wahlberechtigte grundsätzlich automatisch nach den Daten der Meldebehörden ins Wählerverzeichnis eingetragen.

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In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen W... mehr

In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin (z.B. § 16 Bundeswahlordnung, § 15 Europawahlordnung) angelegt. Von Amts wegen wird ins Wählerverzeichnis eingetragen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist und in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet ist. Die Wahlberechtigten können in einer bestimmten Frist, üblicherweise an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das Wählerverzeichnis einsehen. Die Einsicht in andere Daten als die zur eigenen Person ist aber nur möglich, wenn mögliche Fehler im Wählerverzeichnis glaubhaft gemacht werden.

Wer nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses in eine andere Gemeinde des Wahlgebietes umzieht, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde und wird nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde aufgenommen. Wohnungslose und (sofern wahlberechtigt) Auslandsdeutsche werden nur auf rechtzeitigen Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben, können ihr Wahlrecht ausüben. Von Ausnahmefällen abgesehen, können wiederum nur ins Wählerverzeichnis eingetragene Personen einen Wahlschein erhalten. Bei Wahlberechtigten, denen ein Wahlschein ausgestellt wurde (normalerweise für die Briefwahl), wird ein Sperrvermerk ins Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Wahlausübung ohne den Wahlschein ist diesen Personen nicht möglich.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils ... mehr
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich. wahlamt@hilden.de NULL +49 2103 72-404 NULL +49 2103 72-1152 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H01003 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Öffentlichkeitsarbeit H01003

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die gesamte Kommunik... mehr

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die gesamte Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Bürger*innen über wichtige Themen, Termine und Projekte zu informieren sowie den Dialog zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu fördern. Die Mitarbeiter*innen in der Öffentlichkeitsarbeit bereiten Informationen bürgerfreundlich auf, erstellen dafür beispielweise Broschüren, Flyer oder Videos, kommunizieren und erklären Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Sie sind Ansprechpartnerinnen für alle Medien und kommunizieren über die Homepage sowie die städtischen Social Media-Kanäle, beispielsweise über Bauprojekte, bevorstehende Veranstaltungen und öffentliche Bekanntmachungen.

NULL Presse, Pressearbeit

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Die Öffentlichkeitsarbeit informiert die Bürgerschaft über Projekte und Termine der Verwaltung und ist Ansprechpartnerin für alle Medien. 

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden I-01 Bürgermeisterbüro

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Mo, Fr: 09 - 12 Uhr
Di, Mi: 09 - 16 Uhr
Do: 09 - 18 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. presse@hilden.de NULL NULL NULL 02103 72-1156 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H20001 NULL NULL NULL NULL NULL

  • Grundsteuergesetz
  • Abfallentsorgungssatzung
  • G... mehr

    • Grundsteuergesetz
    • Abfallentsorgungssatzung
    • Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
    • Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
    • Entwässerungssatzung
    • Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
    • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
    • Abgabenordnung

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Grundabgaben H20001 NULL

Wenn Sie Grundeigentum haben, müssen Sie hierfür Steuern, Gebühren und A... mehr

Wenn Sie Grundeigentum haben, müssen Sie hierfür Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen.

Grundsteuer, Abfallgebühr, Abfallgebühr Festsetzung, Anmeldung Abfallbehält... mehr
Grundsteuer, Abfallgebühr, Abfallgebühr Festsetzung, Anmeldung Abfallbehälter, Grundsteuer Festsetzung, Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen, Grundsteuer Festsetzung für LuF, Grundsteuermessbetrag, Abmeldung Abfallbehälter, Schmutzwassergebühren, Mülltonnen, Abwassergebühren, Abwasserrückerstattung

Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der... mehr

Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der Grundbesitzabgaben steuer-, gebühren- und abgabenpflichtig. Zu den Grundbesitzabgaben zählen neben der Grundsteuer die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- / Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren.

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Grundsteuer
Jeder Grundbesitz unt... mehr

Grundsteuer
Jeder Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, egal ob er land- und forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A) oder bebaut / unbebaut ist, gewerblich genutzt oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Grundsteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 25 Grundsteuergesetz) festlegt, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird.

Für die Erhebung der Grundsteuer sind kraft Gesetz jeweils die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. eines Jahres maßgeblich. Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer weiterhin bis zum 31.12. des Jahres grundsteuerpflichtig. Eine Umschreibung auf den Neueigentümer erfolgt grundsätzlich erst, sobald die entsprechende Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt übermittelt wird.

Abfallbeseitigungsgebühren
Grundlage für die Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren ist die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung) in Verbindung mit der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.

Das Mindestrestmüllvolumen bei Wohngrundstücken beträgt für jede auf dem Grundstück angemeldete Person 15 Liter / Woche, wenn keine Bio-Tonne genutzt wird. Wenn auf dem Grundstück eine / mehrere Bio-Tonne(n) genutzt wird / werden oder die auf dem Grundstück anfallenden organischen Garten- und Küchenabfälle in geeigneter Weise (Lattenkomposter / geschlossene Kompostersysteme) und ausreichender Menge auf dem Grundstück kompostiert werden, ist eine Reduzierung des Mindestrestmüllvolumens je Person bis auf 10 Liter / Woche zulässig.

Werden Restmüll- und Biomüllgefäße durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden ausgetauscht oder geliefert, sind diese i.d.R. mit den jeweils aktuellen Müllmarken versehen.

Die "gelbe Tonne" finanziert sich über das Duale System Deutschland. Es besteht hierzu keine Gebührenpflicht. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt über die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH. Bestellungen von gelben Tonnen und Änderungen diesbezüglich sind unmittelbar mit dem Dienstleister RMG abzustimmen.

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Die Gebühren werden für das Reinigen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage erhoben, sofern die Reinigung durch die Stadt vorgenommen wird. Die Reinigung der Gehwege, ist auf die Eigentümer, der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke, übertragen worden. Vereinzelt gibt es auch Straßen, bei denen die Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege, sondern auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen wurde.

Seit 2012 wird neben der Straßenreinigungsgebühr noch eine zusätzliche Winterdienstgebühr für die Räumung von Schnee und das Streuen von Salz erhoben. Je nach Kategorisierung der Straße werden die Straßen häufiger von Schnee geräumt und mit Salz gestreut.

Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Grundlage für die Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist die Entwässerungssatzung der Stadt Hilden sowie die zugehörige Gebührensatzung.

Wird ein Grundstück verkauft, wird im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung der Neueigentümer auch gebühren- und abgabenpflichtig. In der Regel geschieht dies zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Kalenderjahrs. 

Niederschlagswassergebühren
Die Niederschlagswassergebühren berechnen sich anhand der an dem Kanal angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksfläche. Zu dieser Grundstücksfläche zählen auch überbaute Grundstücksflächen, wie Dachüberstände oder Vordächer. Ebenfalls zählen hierzu alle betonierten, asphaltierten, gepflasterten, plattierten oder mit anderen wasserundurchlässigen Materialien befestigten Flächen, soweit nicht in der bebauten bzw. überbauten Fläche enthalten.

Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren werden nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet, das der Abwasseranlage zugeführt wird. Der Abrechnungszeitraum für den Schmutzwassergebührenbescheid richtet sich nach dem Ableseturnus der Stadtwerke Hilden GmbH für das Frischwasser.

Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die von den Stadtwerken und aus eigenen Versorgungsanlagen entnommene Frischwassermenge übernommen. Sogenannte Wasserschwundmengen können auf Antrag in Abzug gebracht werden, wenn verbrauchtes Frischwasser nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Anträge auf Abzug der Wasserschwundmengen sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Erhalt des jeweiligen Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich mit entsprechendem Nachweis (Foto des aktuellen Zählerstands) zu stellen.

Der Gebühren- und Abgabenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute und messrichtig funktionierende Messvorrichtung zu führen. Als Messvorrichtung ist ausschließlich ein messrichtig funktionierender, geeichter und fest installierter Zwischenzähler zulässig. Die Stadt ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der Messvorrichtungen regelmäßig zu überprüfen.
Wasser(zwischen)zähler müssen alle sechs Jahre neu geeicht oder durch einen neuen zulässigen ersetzt werden. Kann der Nachweis über Wasserschwundmengen nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt werden, kann die Wasserschwundmenge nicht in Abzug gebracht werden.

Ein zusätzlicher Wasser(zwischen)zähler wird mittels Anmeldeformular bei der Stadt angemeldet. Der Anmeldung ist ein Foto des Zählers beizufügen, auf dem die Zählernummer sowie das Eichdatum zu erkennen sind. Des Weiteren ist ein Foto beizufügen, auf dem ersichtlich ist, wo der Zwischenzähler eingebaut ist.

Der Antrag auf Absetzung der Wasserschwundmengen kann innerhalb der Antragsfristen per E-Mail an steueramt@hilden.de oder postalisch an Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden gesendet werden.

Übernahme von Grundbesitzabgaben
Mit der Erklärung zur Übernahme von Grundbesitzabgaben können sich Käufer und Verkäufer eines Objekts durch Unterschrift einverstanden erklären, dass die Grundbesitzabgaben einschließlich der Grundsteuer bereits auf den Käufer umgeschrieben werden. Diese innerjährliche Umschreibung erfolgt ohne Vorlage einer Zurechnungsfortschreibung des zuständigen Finanzamts. Der von beiden Parteien unterzeichneten Erklärung ist eine Kopie des Grundbuchs oder Kaufvertrags beizufügen.

Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaig... mehr

Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen.

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Für die Vorauszahlungen und Abrechnungsbeträge der Schmutzwassergebühren gelten die im Gebührenbescheid genannten Fälligkeiten.

Die Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienst- sowie Niederschlagswassergebühren werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

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Ausführungen und Bestimmungen zu den geeigneten Messe... mehr

Ausführungen und Bestimmungen zu den geeigneten Messeinrichtungen sind den folgenden Grundlagen zu entnehmen:

  • Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (MessEG)
  • Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV) zu entnehmen.

Kontakt zur Bestellung und Änderung von gelben Tonnen: Dienstleister RMG

NULL NULL Stadt Hilden IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben

Offene Sprechzeiten
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Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. steueramt@hilden.de NULL +49 2103 72-85620 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H20002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL SEPA-Lastschriftmandat H20002 NULL Für wiederkehrende Forderungen können Sie die Stadt Hilden ermächtigen, die... mehr
Für wiederkehrende Forderungen können Sie die Stadt Hilden ermächtigen, diese von Ihrem Konto einzuziehen.
SEPA, Lastschrift, Mandat, Bankeinzug, Bank, Einzug, Bezahlen, Bezahlung, G... mehr
SEPA, Lastschrift, Mandat, Bankeinzug, Bank, Einzug, Bezahlen, Bezahlung, Geld, Buchhaltung, Zahlung, Stadtkasse, wiederkehrend, Forderung, Bescheid, Rechnung, Einzug, Fälligkeit, fällig, Forderung, Kassenzeichen, Kontoänderung, Bankverbindung

Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbe... mehr

Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbeiträge etc.) empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Hierfür können Sie der Stadtkasse ein Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.

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Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung ... mehr

Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung entnehmen können.

Dieses ist in der Regel 9 bis 11-stellig numerisch, wobei nach der 6. und der 8. Ziffer eine Trennung durch einen Schrägstrich erfolgt:

Beispiele: 123456/01/1; 123456/01/12; 123456/01/123

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Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu lei... mehr

Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu leisten, die sich aus dem Bescheid oder der Rechnung ergibt.

Befreiungen
Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.

Ermäßigungen
Nein - Bitte richten Sie Anfragen diesbezüglich generell an das jeweilige Fachamt.

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Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen e... mehr

Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden.

NULL Stadt Hilden IV-20.3 Amt für Finanzservice - Zentrale Buchhaltung

Offene Sprechzeiten:
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Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. stadtkasse@hilden.de ja +49 2103 72-85298 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32001 NULL NULL NULL NULL NULL

§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsg... mehr

§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - Bes... mehr

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW

BestG NRW

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Urnen- und Leichenumbettung H32001 NULL

Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der O... mehr

Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde möglich.

Umbettung, Friedhof, Sarg, Urne, Leiche, Asche

Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben we... mehr

Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Person bestattet worden ist, dies genehmigt.

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Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben we... mehr

Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der/die Verstorbene bestattet worden ist, dies die Genehmigung dazu erteilt. Die Genehmigung kann zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein ganz besonderer Grund liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt.

Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweise... mehr

Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweisen:

  • Name und Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person
  • aktueller Bestattungsort (Friedhof, Grabnummer)
  • zukünftiger Bestattungsort
  • zustellfähige Anschrift der/des Antragsteller*in
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes
  • ggfs. Nachweis über die Verfügungsberechtigung der aktuellen Grabstelle

Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Gr... mehr

Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein solcher Grund liegt nach der aktuellen Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde der/des Verstorbenen besser wahrt und/oder ihrem/seinem Willen entspräche.

Verwaltungsgebühr 35,00 €

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ca. 3-5 Arbeitstage

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formloser Antrag

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
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Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Ordnungsamt@hilden.de ja +49 2103 72-608 ja +49 2103 72-1322 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32002 NULL NULL NULL NULL NULL § 18 Bundesmeldegesetz Bundesmeldegesetz BMG NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Meldebescheinigung H32002 NULL

Sie können die Erteilung einer Meldebescheinigung beantragen. Mit dieser... mehr

Sie können die Erteilung einer Meldebescheinigung beantragen. Mit dieser können Sie belegen wo Sie gemeldet sind.

Meldenachweis, Anmeldebestätigung, Bestätigung Wohnsitz

Sie können einen Nachweis über ... mehr

Sie können einen Nachweis über Ihre aktuell angemeldeten Wohnsitze im Bürgerbüro beantragen

Einfache Meldebescheinigung

  • Kann online beantragt werden, folgen Sie entsprechendem Link (nicht für Vorlage beim Standesamt, ausländische Konsulate oder Rentenversicherungsträger, hier wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt), bitte geben Sie den Verwendungszweck an (z.B. Bank)
  • Online-Beantragung ab 16 Jahren möglich.

Für Minderjährige (persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich) müssen die Erziehungsberechtigte den Antrag im Bürgerbüro persönlich stellen und der 2. Elternteil muss schriftlich zustimmen.

Weitere Informationen zur Meldebescheinigung finden Sie im Volltext.

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Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn... mehr

Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Hilden gemeldet sind. Diese dient gegenüber Dritten als Nachweis der Anmeldung.

Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminabsprache erhalten oder online beantragen, indem Sie entsprechendem Link folgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung, die Sie online beantragen können, lediglich die einfache Meldebescheinigung ist. Diese wird bei folgenden Stellen nicht anerkannt: Konsulate, Standesamt, Rentenversicherung

Sollten Sie für diese Stellen eine Meldebescheinigung benötigen oder Sie sich nicht sicher sind, ob die einfache Meldebescheinigung ausreicht, kontaktieren Sie uns gerne.
Beachten Sie außerdem, dass die online-Meldebescheinigung nur für Personen gilt, die aktuell in Hilden wohnhaft gemeldet sind. Sollten Sie bereits verzogen sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Einwohnermeldeamt in Ihrer Stadt.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden und enthält neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgenden Daten:

  • frühere Namen
  • Ordensnamen, Künstlernamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • den gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaf im Ausland auch den Staat
  • den Ehegatten oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweis, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte

Personalausweis, Reisepass oder... mehr

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass + ggfs. Aufenthaltstitel

aktuell mit Hauptwohnsitz, Nebe... mehr

aktuell mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Hilden gemeldet

  • einfache und erweit... mehr

    • einfache und erweiterte Meldebescheinigungen kosten jeweils EUR 9,00
    • bei Bezug von Bürgergeld oder für Inhaber des Itterpasses kostenfrei (Leistungsbescheid/Itterpass sind zwingend vorzulegen)

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  • die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt bei persönlicher Vor... mehr
    • die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt bei persönlicher Vorsprache.
    • Wenn die Meldebescheinigung online beantragt wird, wird diese per Post zugestellt.
    • Wenn die Meldebescheinigung schriftlich per Post oder eMail beantragt wird, wird die Meldebescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugestellt.
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Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebesch... mehr

Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können. Für eine Betreuerin oder einen Betreuer reicht eine Vorsorgevollmacht ebenfalls für eine Beantragung aus - auch wenn die Betreuerin oder der Betreuer nicht beim Amtsgericht eingetragen sind (speziell für Pflegebedürftige, deren Ausweis abgelaufen ist).

NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32003 NULL NULL NULL NULL NULL

§ 35 Personen... mehr

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung H32003 NULL

Im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

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Im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

Erstregistrierung, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Ehe für alle, Lebenspa... mehr
Erstregistrierung, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Ehe für alle, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Heirat, Hochzeit, Verpartnerung, Verpartnern, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Trauung, Urkunde, Ausland, Auslandstrauung, Auslandsehe, Auslandsheirat, Auslandsverpartnerung, Verpartnern im Ausland

Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Le... mehr

Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

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Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartne... mehr

Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.

Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

  • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, ... mehr

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
    • bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:
      die Geburtsurkunden
    • bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:
      die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:
      Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften – zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften
    • im Falle einer früheren Ehe:
      beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland:
      Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deut... mehr

Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Lebenspartner
  • sind beide verstorben:
    deren Eltern und deren Kinder

Nachbeurkundung 110,- €

NULL NULL NULL keine NULL NULL NULL NULL II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 ... mehr

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. Standesamt@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1329 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32004 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Fahrradboxen H32004 NULL An den Hildener Bahnhöfen können Sie eine Fahrradbox mieten, in der Sie Ihr... mehr
An den Hildener Bahnhöfen können Sie eine Fahrradbox mieten, in der Sie Ihr Fahrrad sicher unterbringen können.
Fahrradbox, Drahtesel, Bike, Ride, Bike and Ride, Bike-and-Ride, pendeln, P... mehr
Fahrradbox, Drahtesel, Bike, Ride, Bike and Ride, Bike-and-Ride, pendeln, Pendler, Bahnhof, Bahnhöfe, Stau, Fahrrad, Pedelec

Über 18.000 Hildener Bürgerinnen und Bürger fahren zum Arbeiten oder Stu... mehr

Über 18.000 Hildener Bürgerinnen und Bürger fahren zum Arbeiten oder Studieren in die Nachbarstädte, etwa genauso viele Menschen pendeln tagtäglich nach Hilden. Angesichts von Dauerstau auf Autobahnen und Parkplatzmangel in den Städten sind Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr für viele eine attraktive Alternative. Deshalb gibt es gleich mehrere Bike-and-Ride-Anlagen in Hilden. Sie bieten Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Regen.

Standorte
In Hilden gibt es derzeit 180 Fahrradboxen, in denen Pendlerinnen und Pendler ihre Drahtesel sicher verschließen können. 67 von ihnen stehen am Bahnhof, 113 am S-Bahnhof Hilden-Süd. 

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Eine Fahrradbox kann sowohl jährlich für insgesamt 40 Euro als auch mona... mehr

Eine Fahrradbox kann sowohl jährlich für insgesamt 40 Euro als auch monatlich für je 3,50 Euro gemietet werden. Bei Mietbeginn fällt eine einmalige Kaution von 50 Euro an.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32005 NULL NULL NULL NULL NULL

Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung<... mehr

Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

BGB, PStG, PStV

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Familienname Änderung Kind H32005 NULL Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert wer... mehr
Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen.
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Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname ein... mehr

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:

  • Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
  • Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
  • Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
  • Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

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Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispiel... mehr

Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
  • Einwilligungserklärung des Ehepartners
  • Sorgerechtsnachweis
  • Einwilligungserklärung des Kindes

Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt.

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Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesam... mehr

Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt ab... mehr

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

NULL keine keine NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 ... mehr

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. Standesamt@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1329 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32006 NULL NULL NULL NULL NULL

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NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige H32006 NULL Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tät... mehr
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen. In diesem Fall benötigen Sie die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese können Sie bei der Einrichtung, für die Sie tätig sein wollen, abgeben. Die Einrichtung kann das Führungszeugnis für Sie beantragen.
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Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedene... mehr

Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedenen Varianten und deren Beantragung erhalten Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.


Informationen für natürliche Personen

Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden.
Diese muss

  • von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben und
  • von der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterschrieben und gestempelt werden.

Ihnen stehen dann folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie beantragen Ihr Führungszeugnis mit der Bescheinigung selbst. Alle Informationen hierzu finden Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.
  • Die Bescheinigung verbleibt bei der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Sie bevollmächtigen diese, für Sie das Führungszeugnis zu beantragen. Durch Sie ist dann nichts weiter zu veranlassen. Ob die Einrichtung diese Möglichkeit anbietet, klären Sie bitte direkt mit dieser.

Informationen für ehrenamtliche Einrichtungen

Um den Aufwand für die Beschaffung von Führungszeugnissen für Ihre ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten, ermöglicht die Stadt Hilden es Ihnen, Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.

  • Die Bescheinigung, die unter "Anträge & Informationen" zu finden ist, lassen Sie sich von Ihren Ehrenamtlichen ausgefüllt und unterschrieben vorlegen und unterschreiben und stempeln diese selbst als Einrichtung. Ferner lassen Sie sich von den Ehrenamtlichen bevollmächtigen, bei der Stadt Hilden ein Führungszeugnis für die Tätigkeit bei Ihnen zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie dann das Bürgerbüro unter den angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Sie erhalten einen Termin, um die benötigten Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
  • Bescheinigung (Anträge & Informationen)
  • Kopie eines gül... mehr
    • Bescheinigung (Anträge & Informationen)
    • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der ehrenamtlich tätigen Person
    • Bevollmächtigung der gemeinnützigen Einrichtung (FORM??? rechtsgeschäftliche Vollmacht überhaupt möglich?)
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Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit i... mehr

Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann mit der Bescheinigung der Einrichtung gebührenfrei ausgestellt werden.

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Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwi... mehr

Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.

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Keine.

NULL NULL NULL Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt... mehr
Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt abgedeckt ist.
Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Entwurf NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32007 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Urkunden bestellen H32007 NULL

Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über... mehr

Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden belegen, dass diese Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben und liefern wichtige Daten wie Namen, Geburtsdaten und weitere Informationen. Personenstandsurkunden sind oft erforderlich, um bestimmte rechtliche Angelegenheiten zu regeln, wie zum Beispiel die Beantragung von Ausweisen, die Eheschließung oder die Regelung von Erbschaften.

Über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen" können Sie Urkunden direkt online bestellen.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Online-Formular, Standesamt,... mehr
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Online-Formular, Standesamt, Bestellung, Dokumente, Informationen, Angaben, Gebühren, Aktenzeichen, Ausweisdokument, Bearbeitung, Zustellung, Anforderungen, Geburtsdatum, Familienstand, Vollmacht, Identitätsnachweis

Hier haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach Personenstandsurkunde... mehr

Hier haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach Personenstandsurkunden beim Standesamt zu bestellen. Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden.

Die Bestellung erfolgt über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen". Sie können die benötigten Personenstandsurkunden bequem von zu Hause oder von unterwegs aus bestellen. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Bestellprozess und stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig erfasst werden.

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  • Personalausweis (oder anderweitiges Identitätsdokument)
  • ... mehr

    • Personalausweis (oder anderweitiges Identitätsdokument)
    • ggf. Nachweis Vertretungsmacht
    • ggf. Meldebescheinigung (sofern Meldeadresse nicht in Deutschland)

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  • erstes Exemplar: 16,- EUR (pro Register)
  • Für ein zweites od... mehr
    • erstes Exemplar: 16,- EUR (pro Register)
    • Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang (pro Register) hergestellt wird: 8,- EUR
    • Für zweckgebundene Personenstandsurkunden zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei anderen gesetzlichen Versicherungen fallen keine Verwaltungsgebühren an.
      Falls Sie eine derartige Personenstandsurkunde benötigen, stellen Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail an urkunden@hilden.de und fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. 

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Um das Online-Formular zur Bestellung Ihrer Personenstandsurkunden zu nutzen, klicken Sie einfach auf den Link unter "Anträge & Informationen". Sie werden auf eine sichere Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre Angaben eingeben können.

Wir haben unseren Bestellprozess hinsichtlich des Zahlungsvorganges auf Vorkasse umgestellt.

Sie erhalten am Ende des Prozesses eine Übersicht über die von Ihnen bestellten Urkunden nebst Zahlungshinweis. Dieser enthält die zu zahlende Summe und die Zahlungsdaten.
Nach Zahlungseingang bearbeiten und versenden wir die von Ihnen bestellten Urkunden so schnell wie möglich.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
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Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. Urkunden@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1329 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32008 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Privatanzeige ruhender Verkehr H32008 NULL NULL NULL

In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, de... mehr

In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, dem Ordnungsamt Falschparker zu melden. Sie treten dann in den folgenden Verfahren als Zeuge auf.

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Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung f... mehr

Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung für die weitere Bearbeitung.
Das Foto laden Sie im Online-Formular hoch, Datum und Uhrzeit müssen aus den Dateieigenschaften erkennbar sein.

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Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular

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Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular

Ggf. werden Sie als Zeuge beim Amtsgericht Langenfeld geladen.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenh... mehr
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
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Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. verwarnungen@hilden.de NULL +49 2103 72-85608 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32009 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Führerscheinangelegenheiten H32009 NULL NULL Führerschein, Fahrausweis, Lenkerberechtigung, Fahrerrecht, Lenkerlizenz, F... mehr
Führerschein, Fahrausweis, Lenkerberechtigung, Fahrerrecht, Lenkerlizenz, Fahrerlaubnisschein, Fahrberechtigung, Fahrzeugführerschein, Führerscheindokument, Fahrerlizenz, Verkehrszeugnis, Führerscheinbehörde, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisstelle, Führerscheinausgabestelle, Verkehrsamt, Fahrlizenzstelle, Führerscheinbüro, Fahrzeugführerscheinstelle, Straßenzulassungsamt, Lenkerberechtigungsstelle
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Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist die Führerscheinstelle bei... mehr

Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist die Führerscheinstelle beim Kreis Mettmann.

Über den Link unter "Anträge & Informationen" gelangen Sie auf die Homepage des Kreis Mettmann. Dort finden Sie umfangreiche Informationen, alle Formulare und teils die Möglichkeit Anträge online zu stellen.

Führerscheinanträge können außerdem hier im Bürgerbüro gestellt werden, die Anträge werden dann an den Kreis Mettmann weitergeleitet. Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig, dies können Sie über entsprechenden Link unter "Anträge & Informationen" erledigen.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32010 NULL NULL NULL NULL NULL

§ 10 des Bundesmeldegesetz (BMG)

... mehr

§ 10 des Bundesmeldegesetz (BMG)

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Selbstauskunft H32010 NULL

Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihne... mehr

Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihnen. Das ist bei jeder Stadt in ganz Deutschland der Fall. Zum Beispiel die Adresse an der Sie wohnen. Diese Informationen liegen geschützt in einer Software. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten von Ihnen bei der Stadt Hilden vorliegen, können Sie hierzu einen Antrag stellen.

DSGVO, Melderegister, Auskunft, Datenschutz

Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehö... mehr

Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

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Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Pers... mehr

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: Die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

Keine NULL NULL Mit Eingang Ihres Online-Antrags werden die vorliegenden Daten abgefragt un... mehr
Mit Eingang Ihres Online-Antrags werden die vorliegenden Daten abgefragt und Ihnen digital zugesendet.
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Nutzen Sie bitte den Online-Antrag.
Hinweis: Der Online-Antrag erford... mehr

Nutzen Sie bitte den Online-Antrag.
Hinweis: Der Online-Antrag erfordert Ihre elektronische Identifikation mittels der eID-Funktion (oder BundID) Ihres Personalausweises, damit sichergestellt ist, dass die von Ihnen vorliegenden Daten an Sie versendet werden.

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32011 NULL NULL NULL NULL NULL

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§ 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden

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NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengas... mehr
Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
H32011 NULL

mehr

Wenn die Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll, benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.

Sondernutzung, Außengastronomie

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Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielseitig. Unter anderem ist der Betrieb von Außengastronomie (Aufstellen von Tischen und Stühlen) eine Art der Sondernutzung.

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Ein Beispiel für eine solche Sondernutzung sind zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle.

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Folgende Angaben müssen bei der Antragstellung gemacht werden:

  • zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
  • Bezeichnung der Örtlichkeit (Aufstellfläche)
  • Örtlichkeit (z.B. vor Musterstraße Nr. 11)
  • Maße der beabsichtigten Nutzung (Fläche in qm)
  • Zustellfähige Anschrift und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s 

Zur Beantragung nutzen Sie bitte das aufgeführte Formular

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Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die anderen Nutzer und/oder Anwohner der Straße gefährden,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

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Die monatliche Gebühr der Sondernutzung beträgt 4,82 € je angefangenem Quadratmeter und Monat (Mindestgebühr 48,16 €).
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Bescheides beträgt 50,00 € für den ersten und 20,00 € für jeden weiteren Monat.

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Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

5-7 Werktage

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Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung

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Bitte das aufgeführte Formular verwenden.

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenh... mehr
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

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Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. gewerbe@hilden.de NULL 02103/72-608 NULL 02103 721323 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H32012 NULL NULL NULL NULL NULL NULL

  • BMG
  • mehr

    • BMG
    • PAuswG

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zuhaus-Service H32012 NULL

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Mögli... mehr

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit behördliche Anliegen zu erledigen.

Behinderung, Rollstuhl, Rentner, Altersheim, Pflegeheim, Behördengang

Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, d... mehr

Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den Zuhaus-Service.

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Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder ... mehr

Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches Anliegen.

Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services bearbeitet werden:

  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • An- und Ummeldungen des Wohnsitzes
  • Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht 
  • Meldungen des Verlustes von Ausweisdokumenten

Je nach Anliegen sind unte... mehr

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen.

Anträge von Personalausweisen

  • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
  • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital übermittelt oder durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros im Rahmen der Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € bei Ihnen zu Hause erstellt werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur Übersicht.

 Lebensbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
  • ggfs. Vordruck der Rentenversicherung

 An-/Ummeldung Wohnsitz:

  • Meldeschein (nicht bei Umzug innerhalb Hildens)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht

  • Nachweis über dauerhafte Mobilitätseinschränkung oder Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

 Meldung des Verlustes von Ausweisdokumenten

  • Sofern vorhanden ein altes oder ungültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde

Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen... mehr

Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages bestätigt werden.

Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Di... mehr

Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können.

Kosten Personalausweis:

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsfor... mehr

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular „Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg.

Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere Info-Hotline.

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NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

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Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. ZHS@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H37001 NULL NULL NULL NULL NULL

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Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)

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NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Rettungsdienst H37001 NULL

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Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Hier nimmt die örtlich zuständige Rettungsleitstelle Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr).

Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankentransport, Kostensätze und Gebührens... mehr
Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankentransport, Kostensätze und Gebührensatzung Rettungsdienst und Krankentransport, ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kre... mehr

Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kreis zuständig. Das Notarzteinsatzfahrzeug, welches bei der Feuerwehr der Stadt Hilden stationiert ist, obliegt dem Kreis Mettmann. Der Regelrettungsdienst (Rettungswagen und Krankentransportwagen) obliegt der Stadt Hilden. In Abhängigkeit von der Notfallsituation entsendet die Kreisleitstelle Mettmann die für den Einsatz vorgesehenen Rettungsmittel (Fahrzeug und dafür ausgebildetes Rettungsdienstpersonal). Bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle) wird der Notarzt direkt mit dem Rettungswagen zusammen alarmiert.

Wenn Sie einen Krankentransport anmelden möchten, wählen Sie bitte nicht die Notrufnummer, sondern die Rufnummer 02104-19222.

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Der Rettungsdienst ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Er hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – VerletzungenVergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten bzw. Leid zu lindern. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • dem bodengebundenen Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
  • der Luftrettung,

Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet.

Wenn Sie einen Krankentransport voranmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Kreisleitstelle Mettmann, die die Transporte im Kreis koordiniert (erreichbar unter: 02104-19222).

Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten: mehr

Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten:

  • Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
  • ggf. Befreiungsbescheid
  • Transportverordnung
  • Medikamentenplan
  • letzter Arztbrief

Auch bei der Notfallrettung können vorliegende Unterlagen für das ausgebildete Rettungsdienstpersonal sehr hilfreich sein, beispielsweise ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). Im Idealfall haben Sie ebenfalls folgende weitere Unterlagen vorliegen:

  • Versicherten Karte (Gesetzlich Versicherten)
  • Medikamentenplan und ggf. den letzten Arztbrief aus dem letzten Krankenhausaufenthalt
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Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krank... mehr

Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

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Der Rettungsdienst umfasst:

  • die Notfallrettung,
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    Der Rettungsdienst umfasst:

    • die Notfallrettung,
    • den Krankentransport,
    • die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) enthaltenen Regelungen.

    Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen und wird von ihnen unterstützt.

    Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

    Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

    Notfallpatientinnen und Notfallpatienten haben Vorrang.

    Der Rettungsdienst kann Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären Blutbestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen.

    Rettungsgesetz NRW (§2 (FN 11)

NULL NULL Stadt Hilden II-37.3 Feuerwehr - Rettungsdienst

Offene Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 ... mehr

Offene Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Feuerwehrhaus 17 40724 Hilden Buslinien: O3, 741, 781, 782, 785 / Haltestelle: Stadtfriedhof Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. feuerwehr@hilden.de NULL +49 2103 72-2209 NULL +49 2103 72-2200 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H40001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Spielmobil-Vermietung H40001 NULL NULL spielmobil, vermietung, Trampolin, Rollenrutsch, Jonglage, Jonglieren, Spaß... mehr
spielmobil, vermietung, Trampolin, Rollenrutsch, Jonglage, Jonglieren, Spaß, Hüpfburg, Kettcar

Neben den pädagogischen, kostenlosen Spielmobileinsätzen, die von der Ab... mehr

Neben den pädagogischen, kostenlosen Spielmobileinsätzen, die von der Abteilung Jugendförderung innerhalb der Spielmobil-Saison angeboten werden, gibt es für Hildener Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit das städtische Spielmobil gegen Entgelt auszuleihen.

Für Kinder-, Bürger-, Straßen-, Familien-, Betriebs- und sonstige Feste stehen neben dem Spielmobil noch weitere Materialien zur Verfügung.

Verleih und Vermietung erfolgt ausschließlich für das Hildener Stadtgebiet.

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  • Die Kosten entnehmen Sie dem Verzeichnis unter "Anträge &... mehr

    • Die Kosten entnehmen Sie dem Verzeichnis unter "Anträge & Informationen".
    • Kommt eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Dauerregen etc.) nicht zustande, wird eine Veranstaltungskostenpauschale von 50 % des Mietpreises, höchstens jedoch 100,00 €, erhoben

  • Bitte nehmen Sie unbedingt zuvor telefonisch Kontakt auf, um... mehr
    • Bitte nehmen Sie unbedingt zuvor telefonisch Kontakt auf, um Ihren Wunschtermin abzustimmen.
    • Nutzen Sie anschließend das Antragsformular, um Ihre Mietwünsche verbindlich anzumelden.
    • Sie erhalten eine Bestätigung und das konkrete Vorgehen wird mit Ihnen abgestimmt.
    • Nach der Veranstaltung vermerken Sie aufgetretene Schäden und Vorkommnisse, aber auch Feedback zu Material und Mitarbeitenden in der Checkliste.
NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und ... mehr
III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und Jugendförderung

Montag: 12.00 bis 18.00 Uhr
... mehr

Montag: 12.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 18.00 Uhr

Weidenweg 21 40723 Hilden Buslinien: 785, O3 / Haltestelle: Weidenweg
Buslinie: 781 / Haltestell... mehr
Buslinien: 785, O3 / Haltestelle: Weidenweg
Buslinie: 781 / Haltestelle: Zur Verlach
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. spielmobil@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-4070 NULL NULL NULL In Bearbeitung NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL
H41001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kulturpass H41001 NULL NULL NULL

Auch die Stadt Hilden nimmt am Kulturpass teil.

Jugendliche, die 2... mehr

Auch die Stadt Hilden nimmt am Kulturpass teil.

Jugendliche, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Budget von 200,- EUR, das für Konzerte, Kino- Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und Platten genutzt werden kann.

Verschiedene Kulturangebote, wie z.B. das städtische Theater-, Comedy- und Konzertprogramm oder der Besuch des Wilhelm-Fabry-Museums, stehen den Jugendlichen durch das Kulturbudget zur Verfügung.

Alle Informationen zum Kulturpass unter www.kulturpass.de.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL III-41.1 Kulturamt - Kulturverwaltung, Archiv und Museum

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Di... mehr

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. kulturamt@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Mittlere kreisangehörige Stadt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL