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Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
Kommunalwahlordnung
GO NRW, KWahlG, KWahlO
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Bürgermeisterwahl
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Die Wahlperiode für den Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisteri... mehr
Die Wahlperiode für den Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin beträgt 5 Jahre. Wahltag ist grundsätzlich ein Sonntag. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen Sie Deutsche beziehungsweise Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit erzielen, findet in der Regel am 2. Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Sie können Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin direkt wählen.
... mehr
Sie können Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin direkt wählen.
wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
Mindestalter für Wählbarkeit: Vollendung des 23. Lebensjahres
Wahltag ist ein Sonntag
Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise ... mehr
Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.
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Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitäts... mehr
Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitätsnachweis
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im ... mehr
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
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Die Wahlberechtigten können an der Bürgermeister beziehungsweise Bürgerm... mehr
Die Wahlberechtigten können an der Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
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Die Urnenwahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin ist... mehr
Die Urnenwahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.
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Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils ... mehr
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
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+49 2103 72-404
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+49 2103 72-1152
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Freigabe Final
Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Le... mehr
OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Bürgermeisterwahl (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige... mehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Daueraufenhaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehöri... mehr
Daueraufenhaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern
99010015012001
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Zugeordnet
Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
Kommunal
Ausländerbehörde
Kommunal
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, ... mehr
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante B... mehr
Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen: Leika-Leistung Daueraufenhaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit d... mehr
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
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Wenn ein Gebäude hinsichtlich seiner Denkmalwürdigkeit untersucht werden... mehr
Wenn ein Gebäude hinsichtlich seiner Denkmalwürdigkeit untersucht werden soll, so kann die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der Stadt Hilden als Untere Denkmalbehörde schriftlich und formlos mit einer Begründung beantragt werden.
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Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zus... mehr
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.
Was sind Denkmale?
Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
Baudenkmäler sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straße und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen, und zwar auch dann, wenn keine der dazugehörigen baulichen Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn Sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Welterbestätten sind sind Denkmäler, Ensembles oder Stätten, die nach den Artikeln 1 und 11 Absatz 2 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (BGBI. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt eingetragen sind.
Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
Auf Archivgut nach § 2 Abs.3 des Archivgesetzes Nordrheinwestfalen vom 16.März 2019 (GV.NRW. S 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16.09.2014 (GV.NRW.S.603) geändert worden ist, finden die Vorschiften des DSchG NRW keine Anwendung.
Der Antrag auf Untersuchung des Denkmalwertes ist schriftlich mit den zu... mehr
Der Antrag auf Untersuchung des Denkmalwertes ist schriftlich mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.
Dazu gehören folgende Unterlagen, falls vorhanden:
historische Fotos und Zeichnungen
aktuelle Fotos und Zeichnungen
Angaben zur Geschichte des Gebäudes wie Entstehungsjahr, Auflistung der ehemaligen Eigentümer und Nutzung, etc.
Sie müssen Eigentümer/in des voraussichtlichen Denkmals sein oder eine b... mehr
Sie müssen Eigentümer/in des voraussichtlichen Denkmals sein oder eine bevollmächtigte beziehungsweise vertretungsbefugte Person.
Die Untersuchung des Denkmalwertes ist gebührenfrei. mehr
Die Untersuchung des Denkmalwertes ist gebührenfrei. Die Eintragung in die Denkmalliste ist ebenso gebührenfrei.
Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und da... mehr
Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.
Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit nach Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes, hier: Landschaftsverband Rheinland.
Teilt die Untere Denkmalbehörde der Eigentümerin oder dem Eigentümer die Absicht der Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens mit, so unterliegt das Objekt dem sofortigen vorläufigen Denkmalschutz.
Der Eigentümer wird mittels Anhörung über die beabsichtigte endgültige Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert.
Die endgültige Eintragung erfolgt mittels eines Bescheides.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Denkma... mehr
Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Richtlinien der Stadt Hilden über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/Denkmalpflege.
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Denkmalförderung
99033001000000
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Förderung von baudenkmalpflegerischen Maßnahmen an Denkmälern.
Förderung von baudenkmalpflegerischen Maßnahmen an Denkmälern.
Denkmal, Förderung, Zuschuss
Im Rahmen eines pauschalierten Geldbetrages können baudenkmalpflegerisch... mehr
Im Rahmen eines pauschalierten Geldbetrages können baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern bezuschusst werden.
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Durch Zuschüsse werden durch das Land NRW und die Stadt Hilden kleinere ... mehr
Durch Zuschüsse werden durch das Land NRW und die Stadt Hilden kleinere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern gefördert. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerungen, Dacheindeckungen, der Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals. Gefördert werden grundsätzlich nur Maßnahmen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden. In begründeten Fällen können die Antragstellenden vor Beginn und Beauftragung der geplanten Maßnahme einen Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn stellen.
Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass mit der zu f... mehr
Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird und dass die im notwendigen Antrag (einschließlich der Anlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
Kopie der Erlaubnis nach §9 DSchG (bei genehmigungs-/erlaubnispflichtigen Maßnahmen) der Unteren Denkmalbehörde bzw. der Baugenehmigung
Bauzeichungen, aus denen Baubestand und Änderungen ersichtlich sind (hierzu zählen Grundrisse, Ansichten, Schnitte nach Bedarf sowie Zeichnungen oder Fotos von Fenstern und Türen im geeigneten Maßstab)
Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme, aus dem auch die Materialwahl erkennbar ist
evtl. Erlaubnis nach § 9 DSchG
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Ab dem Jahre 2025 stehen keine Haushaltsmittel mehr zu... mehr
Ab dem Jahre 2025 stehen keine Haushaltsmittel mehr zur
Verfügung, so dass eine Zuschussgewährung derzeit nicht möglich ist.
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Stadt Hilden
IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrech... mehr
IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht
Angaben zu einem eingetragenen Denkmal werden in der Denkmalliste aufgeführ... mehr
Angaben zu einem eingetragenen Denkmal werden in der Denkmalliste aufgeführt.
Denkmalliste
Die Denkmalliste wird bei der Stadt Hilden geführt. Darin sind alle Gebä... mehr
Die Denkmalliste wird bei der Stadt Hilden geführt. Darin sind alle Gebäude und Anlagen aufgelistet, die in Hilden unter Denkmalschutz stehen. Auch werden unter der Denkmalliste die Denkmalbereichssatzungen und die Erhaltungssatzungen aufgeführt.
Die Denkmalliste kann im Internet von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden.
Soweit es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen.
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Die Denkmalliste gliedert sich in folgende Teile:
Teil A: die Liste der Baudenkmäler,
Teil B: die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler,
Teil C: die Liste der beweglichen Denkmäler und
Teil D: die Liste der Denkmalbereiche, die durch Satzung, Bebauungsplan oder
ordnungsbehördliche Verordnung den Vorschriften des Denkmalschutzes unterliegen.
Die Denkmalbereiche sind in ihren Begrenzungen im Geoportal der Stadt Hilden digitalisiert und
georeferenziert dargestellt. Sie sind in der Liste geführt.
Die Denkmalliste wird in digitaler Form mit in jedem Teil der Liste
fortlaufender Nummerierung geführt. Für jedes Denkmal ist ein eigener Datensatz
angelegt. Die Liste wird bei der Stadt Hilden geführt. Darin sind alle Gebäude und Anlagen aufgelistet, die in Hilden unter Denkmalschutz stehen. Auch werden unter der Denkmalliste die Denkmalbereichssatzungen und die Erhaltungssatzungen aufgeführt. Im Internet kann die Denkmalliste von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden. Soweit es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen.
Die Angaben zu einem eingetragenen Denkmal werden bei der Unteren Denkmalbehörde in der Denkmalliste geführt. Die Denkmalliste ist aktuell und enthält folgende Angaben:
die eindeutige Nummerierung des Denkmals, bestehend aus einer Kombination
des amtlichen Gemeindeschlüssels und einer von der Gemeinde vergebenen
laufenden Nummer,
die Kurzbezeichnung des Denkmals,
die lagemäßige Bezeichnung des Denkmals mit der
Zuordnung zum Flurstück oder der Adresse (Gemeinde, Straßenname und Hausnummernbezeichnung),
die Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals in
Text, Bild und Plan; die Bildauswahl, sowie bei ortsfesten Bau- und
Bodendenkmälern die Auswahl des Planmaterials, soll mit parzellenscharfer
Abgrenzung und mit Blick auf die Anforderungen unter Nummer 3 und 5 erfolgen
und diese hinreichend unterstützen,
die Begründung der Denkmaleigenschaft anhand der gesetzlichen
Tatbestandsmerkmale.
den Tag der Eintragung des Denkmals.
Diese Angaben unterliegen teilweise dem Datenschutz und sind nicht öffentlich einsehbar.
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Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteil... mehr
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Ausk... mehr
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
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Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die D... mehr
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interes... mehr
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
Bewegliche Denkmale
Bodendenkmale
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Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden könn... mehr
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
deutsche Staatsangehörigkeit, Nachweis Deutscher, Staatsangehörigkeitsauswe... mehr
deutsche Staatsangehörigkeit, Nachweis Deutscher, Staatsangehörigkeitsausweis
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.mehr
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen.
Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.
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Um die Feststellung der
deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein
begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die
deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird
oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen
Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den
diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die
Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Die Feststellung der deutschen
Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen.
Die Antragsabgabe erfolgt immer nach
vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de
Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht
abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular
und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere
Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren
Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden,
Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden,
Verleihungsurkunden,
Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
Ernennungsurkunden eines Beamten oder einer Beamtin,
Spätaussiedlerbescheinigungen,
Staatsangehörigkeitsausweise,
Reisepässe,
Personalausweise,
Meldebestätigungen,
Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter,
etc.
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
z. B. alte Ausweispapiere,
alte Militärnachweise,
Staatsangehörigkeitsurkunden,
etc.
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
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Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 38,00 Euro erhoben.
Das Bürgerbüro nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Kreis weiter.
Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis... mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
einbuergerung@hilden.de
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Freigabe Final
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen... mehr
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Bund, Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige... mehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag
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Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsrecht, Deutsche Vorfahren,... mehr
Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsrecht, Deutsche Vorfahren, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsurkunde, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsbehörde
Es besteht die
Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden
einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den
Kreis Mettmann weitergeleitet.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit fest, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse glaubhaft gemacht wird. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse besteht, wenn
bestimmte Zweifel deutscher öffentlicher Stellen (Behörden oder Gerichte) am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zu klären sind oder
ganz ausnahmsweise ein besonderer urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten erforderlich ist.
Die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde ist gebührenpflichtig. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutsch... mehr
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt. Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn
deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.
Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
Einbürgerungsurkunden,
Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
Spätaussiedlerbescheinigungen,
Vertriebenenausweise,
Registrierscheine,
Flüchtlingsausweise,
Ernennungsurkunden (bei Beamten),
Staatsangehörigkeitsausweise,
Heimatscheine,
Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zu... mehr
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Bemerkung: Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an. Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.
Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die... mehr
Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular. Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun. Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem v... mehr
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausge... mehr
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum ... mehr
Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis... mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
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Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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Freigabe Final
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen... mehr
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Bund, Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige... mehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Es besteht die
Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden
einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den
Kreis Mettmann weitergeleitet.
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
Grundsätzlich müssen Personen, die neben der (mit ihrer Geburt in Deutschland erworbenen) deutschen Staatsangehörigkeit weitere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, nach Vollendung des 21. Lebensjahres erklären, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen (Optionspflicht). Der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Vor Vollendung des 21. Lebensjahres kann die Befreiung von der Optionspflicht und die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem fest, wenn die antragstellende Person in Deutschland aufgewachsen ist, das heißt:
acht Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte oder hat,
sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht hat,
über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder
neben der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nur Staatsangehörigkeiten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz erworben hat.
Mit der Feststellung des Nichtbestehens der Optionspflicht muss ein Optionsverfahren nicht durchgeführt werden und die deutsche Staatsangehörigkeit kann unter Beibehaltung der anderen Staatsangehörigkeiten fortbestehen.
Die Feststellung ergeht gebührenfrei mit einem schriftlichen Bescheid.
Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
Da der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten nur in Ausnahmefällen mögli... mehr
Da der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten nur in Ausnahmefällen möglich ist, müssen Sie, wenn Sie neben der mit Ihrer Geburt in Deutschland erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, grundsätzlich nach Vollendung des 21. Lebensjahres erklären, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen (Optionsverfahren).
Sie können bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres einen verbindlichen amtlichen Nachweis beantragen, dass Sie in Deutschland nicht optionspflichtig sind und nach Vollendung Ihres 21. Lebensjahres nicht erklären müssen, ob Sie von Ihren mit Ihrer Geburt in Deutschland erworbenen Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit oder die ausländischen Staatsangehörigkeiten behalten wollen.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem fest, wenn Sie in Deutschland aufgewachsen sind. Als „in Deutschland aufgewachsen“ gelten Sie, wenn Sie
acht Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder hatten,
sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht haben,
über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder
neben der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nur Staatsangehörigkeiten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz erworben haben.
Gibt die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihrem Antrag statt, erteilt Sie Ihnen darüber einen schriftlichen Bescheid. Sie brauchen dann weiter nichts zu tun und behalten die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn Sie Ihre ausländischen Staatsangehörigkeiten nicht aufgeben.
Besitzen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, ist für öffentliche Stellen in Deutschland offenkundig, dass Sie nicht optionspflichtig sind. Sie sollten dann prüfen, ob Sie wirklich Veranlassung haben, die Feststellung trotzdem zu beantragen.
Identitätsnachweis (gültiger deutscher Pass oder Personalausweis)
Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und den gegenwärtigen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsausweis
Nachweise über den Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeiten: ausländische Ausweisdokumente (Reisepass, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen), gegebenenfalls auch für die Eltern
Nachweise für das Nichtbestehen einer Optionspflicht:
Schulzeugnisse, die belegen, dass die antragstellende Person mindestens sechs Jahre lang in Deutschland zur Schule gegangen ist oder
Zeugnisse über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung.
Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Sie haben zusätzlich zu mindestens einer durch Abstammung von Ihren Eltern begründeten ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Sie sind gegenwärtig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; sie darf nicht nach Ihrer Geburt beispielsweise durch Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
Sie gelten als „in Deutschland aufgewachsen“, das heißt,
Sie haben oder hatten Ihren Lebensmittelpunkt acht Jahre lang in Deutschland,
Sie haben in Deutschland sechs Jahre lang eine Schule besucht,
Sie haben hier einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz
Die Feststellungsentscheidung ist gebührenfrei.... mehr
Die Feststellungsentscheidung ist gebührenfrei.
Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Ni... mehr
Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte (siehe Link zum Bundesverwaltungsamt) oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular. Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen benötigten Nachweisen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun. Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück. Wird festgestellt, dass Sie nicht optionspflichtig sind, wird Ihnen ein Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt.
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem v... mehr
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben, der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und den aktuelle Kapazitäten der Staatsangehörigkeitsbehörde ab.
Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staats... mehr
Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) wird einmalig erteilt und sollte daher sicher und dauerhaft aufbewahrt werden. Er wird nicht neu ausgestellt, wenn er verloren geht.
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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis... mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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Freigabe Final
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen... mehr
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Bund, Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige... mehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Staatsangehörigkeitsrecht, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, N... mehr
Staatsangehörigkeitsrecht, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Bescheinigung, Staatsangehörigkeitsbehörde
Es besteht die
Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden
einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den
Kreis Mettmann weitergeleitet.
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
Eine Negativbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellt.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bescheinigt das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen werden kann.
Ein berechtigtes Feststellungsinteresse liegt vor, wenn zur Vorlage bei ausländischen Behörden (beispielsweise im Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat der Eltern) oder bei der Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland ein amtlicher Nachweis darüber benötigt wird, dass während des Aufenthalts in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde (insbesondere weder durch Geburt in Deutschland noch durch Einbürgerung oder Erklärung).
Die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde ist gebührenpflichtig.
Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerscha... mehr
Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsc... mehr
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.
Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.
Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
Adoptionsunterlagen,
Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.
Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.
Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit un... mehr
Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular. Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem v... mehr
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.... mehr
Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.
Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis... mehr
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Rathaus
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Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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Freigabe Final
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen... mehr
Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Einwanderung
Ein- & Auswanderung
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Bund, Kommunal
Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
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